Steuerberatung

Heilberufe

Ärztinnen und Ärzte, Apothekerinnen und Apotheker, Psychologinnen und Psychologen – das sind nur einige der vielen Heilberufe. Steuerrechtlich gesehen gehören sie alle zu den sogenannten freien Berufen. Für eine optimale Beratung dieser besonderen Gruppe unter den Freiberuflerinnen und Freiberuflern sind besondere und umfassende Kenntnisse im Medizin- und Sozialrecht erforderlich. Als Angehöriger oder Angehörige der Heilberufe profitieren Sie als unsere Mandantin oder unser Mandant nicht nur von unserem Fachwissen, sondern auch von den Erfahrungen, die wir in den vergangenen Jahrzehnten sammeln konnten.

Heilberufe

Ärztinnen und Ärzte, Apothekerinnen und Apotheker, Psychologinnen und Psychologen – das sind nur einige der vielen Heilberufe. Steuerrechtlich gesehen gehören sie alle zu den sogenannten freien Berufen. Für eine optimale Beratung dieser besonderen Gruppe unter den Freiberuflerinnen und Freiberuflern sind besondere und umfassende Kenntnisse im Medizin- und Sozialrecht erforderlich. Als Angehöriger oder Angehörige der Heilberufe profitieren Sie als unsere Mandantin oder unser Mandant nicht nur von unserem Fachwissen, sondern auch von den Erfahrungen, die wir in den vergangenen Jahrzehnten sammeln konnten.

Heilberufe

Unsere Leistungen für Angehörige der Heilberufe

  • Beratung zu Gründungen und Finanzierungen
  • Beratung bei der Wahl der Rechtsform bei Gründung respektive Zusammenschluss mehrerer Personen aus dem Bereich Heilberufe (disziplinär/interdisziplinär)
  • Einbringung von Praxen, Gründung von MVZ
  • Klärung von Gewinnverteilungsabreden in einer Gesellschaft mit mehreren Heilberuflern
  • betriebswirtschaftliche Beratung sowie Steueroptimierung
  • Praxisnachfolge/-abgabe

Unsere Leistungen für Angehörige der Heilberufe

  • Beratung zu Gründungen und Finanzierungen
  • Beratung bei der Wahl der Rechtsform bei Gründung respektive Zusammenschluss mehrerer Personen aus dem Bereich Heilberufe (disziplinär/interdisziplinär)
  • Einbringung von Praxen, Gründung von MVZ
  • Klärung von Gewinnverteilungsabreden in einer Gesellschaft mit mehreren Heilberuflern
  • betriebswirtschaftliche Beratung sowie Steueroptimierung
  • Praxisnachfolge/-abgabe

Ihre Vorteile, wenn Sie auf uns setzen

Vielen Menschen, die in den Heilberufen tätig sind, ist nicht bewusst, dass sie zusätzlich zu ihrer Berufung im medizinischen Bereich auch als Unternehmerin beziehungsweise Unternehmer agieren. Deshalb ist es essenziell, nicht nur im Umgang mit Patientinnen und Patienten, sondern auch im wirtschaftlichen Bereich professionell aufgestellt zu sein. Denn steuerliche und finanzielle Themen sind für eine nachhaltig erfolgreiche Tätigkeit genauso wichtig wie die originäre Berufsausübung selbst. Sie gehören deshalb untrennbar zusammen.

Freiberuflichkeit

Die Ausübung der Heilberuflichen Tätigkeit im Rahmen einer Personengesellschaft erfolgt in der Regel freiberuflich. Anders als gewerbliche Unternehmen sind Sie daher nicht verpflichtet, Gewerbesteuer zu zahlen.
Es gibt allerdings bestimmte Fälle, in denen eine Heilberufe-Gesellschaft eine gewerbliche Tätigkeit ausübt. Auch wenn dies nur im geringen Rahmen geschieht, werden die freiberuflichen Einkünfte “infiziert”. Dies bedeutet, dass für den gesamten Gewinn der Gesellschaft Gewerbesteuer anfällt. Stolperfallen wie diese haben wir für Sie genauso im Blick, wie die Optimierung Ihrer steuerlichen Belastungen.

Ihre Vorteile, wenn Sie auf uns setzen

Vielen Menschen, die in den Heilberufen tätig sind, ist nicht bewusst, dass sie zusätzlich zu ihrer Berufung im medizinischen Bereich auch als Unternehmerin beziehungsweise Unternehmer agieren. Deshalb ist es essenziell, nicht nur im Umgang mit Patientinnen und Patienten, sondern auch im wirtschaftlichen Bereich professionell aufgestellt zu sein. Denn steuerliche und finanzielle Themen sind für eine nachhaltig erfolgreiche Tätigkeit genauso wichtig wie die originäre Berufsausübung selbst. Sie gehören deshalb untrennbar zusammen.

Freiberuflichkeit

Die Ausübung der Heilberuflichen Tätigkeit im Rahmen einer Personengesellschaft erfolgt in der Regel freiberuflich. Anders als gewerbliche Unternehmen sind Sie daher nicht verpflichtet, Gewerbesteuer zu zahlen.
Es gibt allerdings bestimmte Fälle, in denen eine Heilberufe-Gesellschaft eine gewerbliche Tätigkeit ausübt. Auch wenn dies nur im geringen Rahmen geschieht, werden die freiberuflichen Einkünfte “infiziert”. Dies bedeutet, dass für den gesamten Gewinn der Gesellschaft Gewerbesteuer anfällt. Stolperfallen wie diese haben wir für Sie genauso im Blick, wie die Optimierung Ihrer steuerlichen Belastungen.

Wir sind für Sie da!

Doris Haaken

An unseren Standorten in
Aachen und Heinsberg

Doris Haaken
Diplom-Finanzwirtin (FH), Steuerberaterin

d.haaken@drp-partner.de

+49 241 – 70 13 00-0

Wir sind für Sie da!

Doris Haaken

An unseren Standorten in Aachen und Heinsberg

Doris Haaken
Diplom-Finanzwirtin (FH), Steuerberaterin

d.haaken@drp-partner.de

+49 241 – 70 13 00-0

Michael Mühren

An unserem Standort in Heinsberg

Michael Mühren
Diplom-Betriebswirt (FH), StB

m.muehren@drp-partner.de

+49 2452 – 91 94-0