Heilberufe
Ein Tätigkeitsschwerpunkt unserer Kanzlei ist die Beratung von Heilberufen, die insbesondere Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, Physiotherapeuten und andere Heilberufe umfasst. Wir beraten diese in allen berufsrechtlich zugelassenen Formen von der Einzelpraxis über die Berufsausübungsgemeinschaft bis hin zum Medizinischen Versorgungszentrum, Apotheken, Pflegedienste und Altenheime. Auch Angestellte aus dem Bereich der Heilberufe begleiten wir bei deren Weg in die Selbständigkeit.
Es gibt kein eigenes Steuerrecht für diese Berufsgruppen, jedoch besondere steuerliche Fragestellungen. Die ganzheitliche Beratung und Betreuung erfordert Expertise über den steuerlichen Bereich hinaus, da die Heilberufe stark reglementiert sind vom Berufs- sowie Zulassungsrecht und von der Sozialgesetzgebung und es dementsprechende steuerliche und betriebswirtschaftliche Besonderheiten zu beachten gilt. Die dynamische Entwicklung in den letzten Jahren hinsichtlich der Kooperationsformen stellt individuelle Ansprüche an die betriebswirtschaftliche und steuerliche Optimierung.
Wir bringen die Expertise mit, Sie neben der laufenden steuerlichen und lohn- sowie finanzbuchhalterischen Betreuung in allen wesentlichen Fragestellungen zu begleiten und zu beraten, wie z.B.:
• Praxiskauf und –verkauf sowie Nachfolgeplanung,
• Existenzgründung im Bereich der Heilberufe,
• heilberufliche Kooperationsformen,
• Profitcenterrechnungen,
• passgenaue Gewinnverteilungsabreden,
• Personalkostenanalysen,
• Rentabilitätsberechnungen,
• Controlling.