Steuerberatung

Internationales Steuerrecht

Steuerberatung

Internationales
Steuerrecht

Ein Tätigkeitsschwerpunkt unserer Kanzlei ist das Internationale Steuerrecht, auch durch die geografische Lage in der Euregio „Deutschland – Niederlande – Belgien“. Die Globalisierung hat im deutschen Mittelstand Einzug gehalten und viele unserer Mandantinnen und Mandanten sind mittlerweile im Ausland tätig oder investieren dort. Daher beschäftigen Sie sich und wir uns zunehmend mit komplexen Fragen des Internationalen Steuerrechts.

Gemeinsam mit unseren Partnerinnen und Partnern vom WIRAS-Verbund lösen wir die Mandantenthemen zum Internationalen Steuerrecht und finden gemeinsam Lösungen, um eine mögliche Doppelbesteuerung zu vermeiden und die steuerlichen Vorschriften im In- und Ausland einzuhalten.

Mittelverwendungsprüfungen

Ein Tätigkeitsschwerpunkt unserer Kanzlei ist das Internationale Steuerrecht, auch durch die geografische Lage in der Euregio „Deutschland – Niederlande – Belgien“. Die Globalisierung hat im deutschen Mittelstand Einzug gehalten und viele unserer Mandantinnen und Mandanten sind mittlerweile im Ausland tätig oder investieren dort. Daher beschäftigen Sie sich und wir uns zunehmend mit komplexen Fragen des Internationalen Steuerrechts.

Gemeinsam mit unseren Partnerinnen und Partnern vom WIRAS-Verbund lösen wir die Mandantenthemen zum Internationalen Steuerrecht und finden gemeinsam Lösungen, um eine mögliche Doppelbesteuerung zu vermeiden und die steuerlichen Vorschriften im In- und Ausland einzuhalten.

Mittelverwendungsprüfungen

Unsere Leistungen im Bereich Internationales Steuerrecht

Inbound-Fälle (Investitionen in Deutschland aus dem Ausland):

  • Beratung von deutschen Tochtergesellschaften oder deutschen Betriebsstätten ausländischer Unternehmen zu deren inländischen/deutschen Steuerfragen
  • Unterstützung bei der inländischen Steuerdeklaration (Tax Compliance)
  • Unterstützung bei der Erstellung von Verrechnungspreisdokumentationen oder der Plausibilisierung von Verrechnungspreisen
  • Grenzüberschreitende Gestaltungsberatung

Outbound-Fälle (Investitionen im Ausland aus Deutschland):

  • Beratung und Steuerdeklaration zu den inländischen Auswirkungen der Auslandsinvestitionen
  • Unterstützung bei der Erstellung von Verrechnungspreisdokumentationen oder der Plausibilisierung von Verrechnungspreisen
  • Grenzüberschreitende Gestaltungsberatung

Besteuerung von (vermögenden) Privatpersonen im grenzüberschreitenden Kontext:

  • Vermeidung der Doppelbesteuerung (Doppelbesteuerungsabkommen, Steueranrechnung, etc.)
  • Steuerliche Auswirkungen von Wohnsitzverlagerungen
  • Wegzugsbesteuerung (§ 6 AStG)
  • Schenkungsteuerliche und erbschaftsteuerliche Gestaltungsberatung sowie Deklaration in grenzüberschreitenden Fällen

Verrechnungspreise und Funktionsverlagerungen:

  • Beratung bei der Gestaltung von Verrechnungspreisen
  • Erstellung sowie Unterstützung bei der Erstellung von Verrechnungspreisdokumentationen
  • Plausibilisierung von Verrechnungspreisen
  • Steuerliche Beratung im Zusammenhang von Funktionsverlagerungen ins Ausland und ihren steuerlichen Auswirkungen

Klärung von Fragen zum nationalen, internationalen / grenzüberschreitenden Umsatzsteuerrecht (grenzüberschreitender Warenverkehr / grenzüberschreitende Dienstleistungen)

Lohn- und Gehaltsabrechnungen für in Deutschland tätige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von ausländischen Arbeitgebern

Unterstützung beim Vorsteuervergütungsverfahren

Unsere Leistungen im Bereich Internationales Steuerrecht

Inbound-Fälle (Investitionen in Deutschland aus dem Ausland):

  • Beratung von deutschen Tochtergesellschaften oder deutschen Betriebsstätten ausländischer Unternehmen zu deren inländischen/deutschen Steuerfragen
  • Unterstützung bei der inländischen Steuerdeklaration (Tax Compliance)
  • Unterstützung bei der Erstellung von Verrechnungspreisdokumentationen oder der Plausibilisierung von Verrechnungspreisen
  • Grenzüberschreitende Gestaltungsberatung

Outbound-Fälle (Investitionen im Ausland aus Deutschland):

  • Beratung und Steuerdeklaration zu den inländischen Auswirkungen der Auslandsinvestitionen
  • Unterstützung bei der Erstellung von Verrechnungspreisdokumentationen oder der Plausibilisierung von Verrechnungspreisen
  • Grenzüberschreitende Gestaltungsberatung

Besteuerung von (vermögenden) Privatpersonen im grenzüberschreitenden Kontext:

  • Vermeidung der Doppelbesteuerung (Doppelbesteuerungsabkommen, Steueranrechnung, etc.)
  • Steuerliche Auswirkungen von Wohnsitzverlagerungen
  • Wegzugsbesteuerung (§ 6 AStG)
  • Schenkungsteuerliche und erbschaftsteuerliche Gestaltungsberatung sowie Deklaration in grenzüberschreitenden Fällen

Verrechnungspreise und Funktionsverlagerungen:

  • Beratung bei der Gestaltung von Verrechnungspreisen
  • Erstellung sowie Unterstützung bei der Erstellung von Verrechnungspreisdokumentationen
  • Plausibilisierung von Verrechnungspreisen
  • Steuerliche Beratung im Zusammenhang von Funktionsverlagerungen ins Ausland und ihren steuerlichen Auswirkungen

Klärung von Fragen zum nationalen, internationalen / grenzüberschreitenden Umsatzsteuerrecht (grenzüberschreitender Warenverkehr / grenzüberschreitende Dienstleistungen)

Lohn- und Gehaltsabrechnungen für in Deutschland tätige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von ausländischen Arbeitgebern

Unterstützung beim Vorsteuervergütungsverfahren

Ihre Vorteile, wenn Sie auf uns setzen

Umfassende Erfahrung

Schon seit vielen Jahren betreuen wir unsere Mandantinnen und Mandanten bei Investitionen im Inland (Inbound-Fälle) und Ausland (Outbound-Fälle) in Fragen des Internationalen Steuerrechts sowie zu nationalen Steuerthemen. Daneben verfügen die Partner Marc Jütten und Christoph Tholen über die Zusatzqualifikation „Fachberater für Internationales Steuerrecht“, die von der Steuerberaterkammer nach Absolvierung eines Lehrgangs nebst Prüfungen sowie Nachweis von umfassender fachlicher Erfahrung verliehen wird.

Individuelle Beratung

Jeder Fall ist anders und jedes Unternehmen benötigt eine individuelle Lösung. Wir begleiten Sie auf Ihrem Weg bei Auslandsinvestitionen sowie Verrechnungspreisen. Ihre unternehmerische Tätigkeit oder Investition kann über Deutschland hinaus erfolgen.

Teamwork und Expertise vor Ort

Gemeinsam mit unseren Partnern vom WIRAS-Verbund konnten wir bereits vielfältige Fragen des Ertragsteuerrechts, des Umsatzsteuerrechts und der Erbschaftsteuer optimal lösen. Im WIRAS-Verbund sind über 200 Kanzleien in 43 Ländern aktiv und bieten Ihnen eine mittelständische Beratungsalternative sowie die Möglichkeit steuerliche Themen auch in deutscher Sprache zu erörtern.

Ihre Vorteile, wenn Sie auf uns setzen

Umfassende Erfahrung

Schon seit vielen Jahren betreuen wir unsere Mandantinnen und Mandanten bei Investitionen im Inland (Inbound-Fälle) und Ausland (Outbound-Fälle) in Fragen des Internationalen Steuerrechts sowie zu nationalen Steuerthemen. Daneben verfügen die Partner Marc Jütten und Christoph Tholen über die Zusatzqualifikation „Fachberater für Internationales Steuerrecht“, die von der Steuerberaterkammer nach Absolvierung eines Lehrgangs nebst Prüfungen sowie Nachweis von umfassender fachlicher Erfahrung verliehen wird.

Individuelle Beratung

Jeder Fall ist anders und jedes Unternehmen benötigt eine individuelle Lösung. Wir begleiten Sie auf Ihrem Weg bei Auslandsinvestitionen sowie Verrechnungspreisen. Ihre unternehmerische Tätigkeit oder Investition kann über Deutschland hinaus erfolgen.

Teamwork und Expertise vor Ort

Gemeinsam mit unseren Partnern vom WIRAS-Verbund konnten wir bereits vielfältige Fragen des Ertragsteuerrechts, des Umsatzsteuerrechts und der Erbschaftsteuer optimal lösen. Im WIRAS-Verbund sind über 200 Kanzleien in 43 Ländern aktiv und bieten Ihnen eine mittelständische Beratungsalternative sowie die Möglichkeit steuerliche Themen auch in deutscher Sprache zu erörtern.

Fragen und Antworten rund um das Thema Internationales Steuerrecht

Aus berufsrechtlichen Gründen beraten wir Sie zu Fragen des nationalen Steuerrechts, das heißt den steuerlichen Auswirkungen und der Steuerdeklaration im deutschen Inland. Steuererklärungen im Ausland erstellen wir nicht selbst, jedoch haben wir ein umfassendes Netzwerk mit passenden Beratern im Ausland, u. a. über den WIRAS-Verbund, sodass Kanzleien vor Ort Sie steuerlich im jeweiligen Land unterstützen können. Aufgrund unserer langjährigen Expertise bei grenzüberschreitenden Themen können wir Ihnen aber natürlich zu vielen steuerlichen Themen eine erste unverbindliche Einschätzung zur Besteuerungssituation im Ausland geben.
Unter Verrechnungspreisen (auch engl. „transfer price“) versteht man die zwischen verschiedenen Unternehmensteilen oder Gesellschaften einer Unternehmensgruppe oder Konzerns vereinbarten Preise für den Austausch von Waren sowie Dienstleistungen. Anders als Marktpreise kommen diese Preise nicht durch Angebot und Nachfrage am Markt zustande, sondern werden von den Beteiligten festgelegt. Da innerhalb eines Konzerns oder Unternehmens regelmäßig keine Interessengegensätze bestehen, können derartige Preise zur Verlagerung von Gewinnen oder Verlusten ins In- oder Ausland genutzt werden (Preise zu hoch oder zu niedrig). So stehen Verrechnungspreise im Fokus der nationalen Finanzverwaltungen und Steuerbehörden. Je nach Art und Umfang der Transaktionen reicht entweder eine Glaubhaftmachung der Fremdüblichkeit aus oder es ist eine detaillierte Verrechnungspreisdokumentation erforderlich. Wir unterstützen unsere Mandantinnen und Mandanten bei diesen Arbeiten und Dokumentationen und beraten sie zur Vereinbarung von fremdüblichen Verrechnungspreisen sowie den dazugehörigen Gestaltungsspielräumen.
Grenzgänger sind Personen, die über eine Landesgrenze hinaus pendeln, also in einem anderen Land wohnen, als sie arbeiten. Im deutschen Steuerrecht wird der Begriff „Grenzgänger“ verwendet, wenn eine in Deutschland wohnende Person im Ausland als Arbeitnehmer tätig wird und täglich oder mindestens einmal wöchentlich den deutschen Wohnsitz aufsucht. Als „Grenzpendler“ bezeichnet man hingegen im deutschen Steuerrecht Personen, die im Ausland wohnen und in Deutschland ihr Einkommen oder das wesentliche Einkommen erzielen.
In derartigen Konstellationen gibt es eine Vielzahl an Besonderheiten zu berücksichtigen, etwa die Vermeidung der Doppelbesteuerung, Steueranrechnungen oder gar die freiwillige unbeschränkte Steuerpflicht im Tätigkeitsland auf Antrag (zur Nutzung der Freibeträge sowie zur Abziehbarkeit von Versicherungsaufwendungen und weiteren Kosten). Gerne beraten wir Sie im Einzelfall zu den in Ihrem Fall zu beachtenden Besonderheiten.
Die unternehmerische Tätigkeit wird bei Ausübung im Ausland regelmäßig zu einer ausländischen Betriebsstätte führen, oder über eine ausländische Personen- oder Kapitalgesellschaft ausgeübt. Für ausländische Betriebsstätten und ausländische Gesellschaften sind regelmäßig steuerliche Pflichten im Ausland zu erfüllen. Dies gilt auch umgekehrt für die Inbound-Fälle, also den Tätigkeiten von ausländischen Gesellschaften über deutsche Betriebsstätten oder die Tätigkeit von deutschen Gesellschaften mit ausländischen Gesellschaftern. Gerne unterstützen und beraten wir Sie bei Ihren Auslandsinvestitionen (Outbound-Fälle) oder Investitionen aus dem Ausland (Inbound-Fälle) und den jeweiligen steuerlichen Besonderheiten. Die Erstellung und Abgabe von deutschen Steuererklärungen übernehmen wir gerne für Sie und stellen für derartige Tätigkeiten auch Kontakte zu Steuerberaterinnen und Steuerberatern im Ausland her.

Die Erbschaft- und Schenkungsteuer ist international kaum harmonisiert; auch nicht innerhalb der EU. Somit kommt es bei grenzüberschreitenden Erbschaften oder Schenkungen häufiger zu einer doppelten Steuerbelastung mit Erbschaft- oder Schenkungsteuer. Häufig gibt es in den betroffenen Ländern steuerliche Besonderheiten und unterschiedliche Regelungen, die zu beachten sind. Weitere Details zu dieser Thematik finden Sie auf unserer entsprechenden Themenseite.

Fragen und Antworten rund um das Thema Internationales Steuerrecht

Aus berufsrechtlichen Gründen beraten wir Sie zu Fragen des nationalen Steuerrechts, das heißt den steuerlichen Auswirkungen und der Steuerdeklaration im deutschen Inland. Steuererklärungen im Ausland erstellen wir nicht selbst, jedoch haben wir ein umfassendes Netzwerk mit passenden Beratern im Ausland, u. a. über den WIRAS-Verbund, sodass Kanzleien vor Ort Sie steuerlich im jeweiligen Land unterstützen können. Aufgrund unserer langjährigen Expertise bei grenzüberschreitenden Themen können wir Ihnen aber natürlich zu vielen steuerlichen Themen eine erste unverbindliche Einschätzung zur Besteuerungssituation im Ausland geben.
Unter Verrechnungspreisen (auch engl. „transfer price“) versteht man die zwischen verschiedenen Unternehmensteilen oder Gesellschaften einer Unternehmensgruppe oder Konzerns vereinbarten Preise für den Austausch von Waren sowie Dienstleistungen. Anders als Marktpreise kommen diese Preise nicht durch Angebot und Nachfrage am Markt zustande, sondern werden von den Beteiligten festgelegt. Da innerhalb eines Konzerns oder Unternehmens regelmäßig keine Interessengegensätze bestehen, können derartige Preise zur Verlagerung von Gewinnen oder Verlusten ins In- oder Ausland genutzt werden (Preise zu hoch oder zu niedrig). So stehen Verrechnungspreise im Fokus der nationalen Finanzverwaltungen und Steuerbehörden. Je nach Art und Umfang der Transaktionen reicht entweder eine Glaubhaftmachung der Fremdüblichkeit aus oder es ist eine detaillierte Verrechnungspreisdokumentation erforderlich. Wir unterstützen unsere Mandantinnen und Mandanten bei diesen Arbeiten und Dokumentationen und beraten sie zur Vereinbarung von fremdüblichen Verrechnungspreisen sowie den dazugehörigen Gestaltungsspielräumen.
Grenzgänger sind Personen, die über eine Landesgrenze hinaus pendeln, also in einem anderen Land wohnen, als sie arbeiten. Im deutschen Steuerrecht wird der Begriff „Grenzgänger“ verwendet, wenn eine in Deutschland wohnende Person im Ausland als Arbeitnehmer tätig wird und täglich oder mindestens einmal wöchentlich den deutschen Wohnsitz aufsucht. Als „Grenzpendler“ bezeichnet man hingegen im deutschen Steuerrecht Personen, die im Ausland wohnen und in Deutschland ihr Einkommen oder das wesentliche Einkommen erzielen.
In derartigen Konstellationen gibt es eine Vielzahl an Besonderheiten zu berücksichtigen, etwa die Vermeidung der Doppelbesteuerung, Steueranrechnungen oder gar die freiwillige unbeschränkte Steuerpflicht im Tätigkeitsland auf Antrag (zur Nutzung der Freibeträge sowie zur Abziehbarkeit von Versicherungsaufwendungen und weiteren Kosten). Gerne beraten wir Sie im Einzelfall zu den in Ihrem Fall zu beachtenden Besonderheiten.
Die unternehmerische Tätigkeit wird bei Ausübung im Ausland regelmäßig zu einer ausländischen Betriebsstätte führen, oder über eine ausländische Personen- oder Kapitalgesellschaft ausgeübt. Für ausländische Betriebsstätten und ausländische Gesellschaften sind regelmäßig steuerliche Pflichten im Ausland zu erfüllen. Dies gilt auch umgekehrt für die Inbound-Fälle, also den Tätigkeiten von ausländischen Gesellschaften über deutsche Betriebsstätten oder die Tätigkeit von deutschen Gesellschaften mit ausländischen Gesellschaftern. Gerne unterstützen und beraten wir Sie bei Ihren Auslandsinvestitionen (Outbound-Fälle) oder Investitionen aus dem Ausland (Inbound-Fälle) und den jeweiligen steuerlichen Besonderheiten. Die Erstellung und Abgabe von deutschen Steuererklärungen übernehmen wir gerne für Sie und stellen für derartige Tätigkeiten auch Kontakte zu Steuerberaterinnen und Steuerberatern im Ausland her.

Die Erbschaft- und Schenkungsteuer ist international kaum harmonisiert; auch nicht innerhalb der EU. Somit kommt es bei grenzüberschreitenden Erbschaften oder Schenkungen häufiger zu einer doppelten Steuerbelastung mit Erbschaft- oder Schenkungsteuer. Häufig gibt es in den betroffenen Ländern steuerliche Besonderheiten und unterschiedliche Regelungen, die zu beachten sind. Weitere Details zu dieser Thematik finden Sie auf unserer entsprechenden Themenseite.

Wir sind für Sie da!

Christoph Tholen
Mark Jütten

An unserem Standort in Aachen

Christoph Tholen
Diplom-Finanzwirt (FH), Master of Laws, Steuerberater

c.tholen@drp-partner.de

+49 241 – 70 13 00-0

An unserem Standort in Heinsberg

Marc Jütten
Diplom-Finanzwirt (FH), Wirtschaftsprüfer, Steuerberater

m.juetten@drp-partner.de

+49 2452 – 91 94-0

Deine Ansprechpartner und Ansprechpartnerinnen bei uns

Christoph Tholen

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