Wirtschaftsprüfung

Prüfung von Einzel-
und Konzernabschlüssen

Wirtschaftsprüfung

Prüfung von Einzel-
und Konzern-
abschlüssen

Unternehmen sämtlicher Rechtsformen und Größen bieten wir ein breites Angebot an gesetzlichen und freiwilligen Abschlussprüfungen nach nationalen oder internationalen Rechnungslegungsstandards. Neben der Durchführung von Jahres- und Konzernabschlussprüfungen übernehmen wir die Prüfung von Eröffnungsbilanzwerten sowie von Zwischen- und Schlussbilanzen aus den unterschiedlichsten Anlässen.
Daneben bieten wir Ihnen die Durchführung freiwilliger oder gesetzlich verpflichtender Sonderprüfungen an, wie die Prüfung von Bauträgern nach der MaBV oder die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung nach § 53 HGrG.

Wirtschaftsprüfung Einzel- und Konzernabschlüsse

Unternehmen sämtlicher Rechtsformen und Größen bieten wir ein breites Angebot an gesetzlichen und freiwilligen Abschlussprüfungen nach nationalen oder internationalen Rechnungslegungsstandards. Neben der Durchführung von Jahres- und Konzernabschlussprüfungen übernehmen wir die Prüfung von Eröffnungsbilanzwerten sowie von Zwischen- und Schlussbilanzen aus den unterschiedlichsten Anlässen.
Daneben bieten wir Ihnen die Durchführung freiwilliger oder gesetzlich verpflichtender Sonderprüfungen an, wie die Prüfung von Bauträgern nach der MaBV oder die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung nach § 53 HGrG.

Wirtschaftsprüfung Einzel- und Konzernabschlüsse

Unsere Leistungen im Überblick

  • Jahresabschlussprüfung nach HGB
  • Konzernabschlussprüfung nach HGB
  • Prüfung der Rechnungslegung nach internationalen Standards
  • Prüferische Durchsicht von Jahres- oder Konzernabschluss oder Reporting Packages

Unsere Leistungen im Überblick

  • Jahresabschlussprüfung nach HGB
  • Konzernabschlussprüfung nach HGB
  • Prüfung der Rechnungslegung nach internationalen Standards
  • Prüferische Durchsicht von Jahres- oder Konzernabschluss oder Reporting Packages

Ihre Vorteile, wenn Sie auf uns setzen

Ein breit aufgestelltes und erfahrenes Team für Ihre Jahres- und Konzernabschlussprüfung

Profitieren Sie von einem erfahrenen Team aus Wirtschaftsprüferinnen und -prüfern sowie Steuerberaterinnen und -beratern mit langjähriger praktischer Erfahrung. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter:

  • setzen auf eine individuelle und ganzheitliche Betreuung
  • kommen aus unterschiedlichen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften
  • haben Erfahrung mit Prüfungen börsennotierter Unternehmen
  • kommen aus der Finanzverwaltung
  • haben Industriewissen und/oder Erfahrung auf Mandantenseite

Ein fester Ansprechpartner

Bei uns haben Sie einen festen Ansprechpartner in allen Fragen. Damit sichern wir eine vertrauensvolle, aber dennoch unabhängige Wirtschaftsprüfung und bieten Ihnen eine persönliche und individuelle Beratung.

Verständnis für Unternehmen, Branche und Umfeld

Die Prüfung des Jahresabschlusses oder des Konzernabschlusses ist nicht nur als lästige Pflicht anzusehen. Wir verstehen die Prüfung als Gelegenheit, um Risiken in Ihrem Geschäftsumfeld zu identifizieren und Hinweise zur Verbesserung des Rechnungswesens, zu steuerlichen und gesellschaftsrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten oder Informationen über betriebswirtschaftliche Notwendigkeiten zu erhalten.

Wirtschaftlichkeit des Prüfungsauftrags

Die von uns durchgeführten Abschlussprüfungen werden sorgfältig geplant, systematisch durchgeführt und sind individuell auf Ihr Unternehmen angepasst. So stellen wir die Wirtschaftlichkeit des Prüfungsauftrags sicher.

Ihre Vorteile, wenn Sie auf uns setzen

Ein breit aufgestelltes und erfahrenes Team für Ihre Jahres- und Konzernabschlussprüfung

Profitieren Sie von einem erfahrenen Team aus Wirtschaftsprüferinnen und -prüfern sowie Steuerberaterinnen und -beratern mit langjähriger praktischer Erfahrung. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter:

  • setzen auf eine individuelle und ganzheitliche Betreuung
  • kommen aus unterschiedlichen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften
  • haben Erfahrung mit Prüfungen börsennotierter Unternehmen
  • kommen aus der Finanzverwaltung
  • haben Industriewissen und/oder Erfahrung auf Mandantenseite

Ein fester Ansprechpartner

Bei uns haben Sie einen festen Ansprechpartner in allen Fragen. Damit sichern wir eine vertrauensvolle, aber dennoch unabhängige Wirtschaftsprüfung und bieten Ihnen eine persönliche und individuelle Beratung.

Verständnis für Unternehmen, Branche und Umfeld

Die Prüfung des Jahresabschlusses oder des Konzernabschlusses ist nicht nur als lästige Pflicht anzusehen. Wir verstehen die Prüfung als Gelegenheit, um Risiken in Ihrem Geschäftsumfeld zu identifizieren und Hinweise zur Verbesserung des Rechnungswesens, zu steuerlichen und gesellschaftsrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten oder Informationen über betriebswirtschaftliche Notwendigkeiten zu erhalten.

Wirtschaftlichkeit des Prüfungsauftrags

Die von uns durchgeführten Abschlussprüfungen werden sorgfältig geplant, systematisch durchgeführt und sind individuell auf Ihr Unternehmen angepasst. So stellen wir die Wirtschaftlichkeit des Prüfungsauftrags sicher.

Fragen und Antworten rund um Einzel- und Konzernabschlüsse

Gemäß § 316 HGB sind der Jahresabschluss und der Lagebericht von Kapitalgesellschaften, etwa eine GmbH, die nicht kleine oder Kleinst-Kapitalgesellschaften i.S.d. Größenkriterien des § 267 und § 267a HGB sind, durch einen Abschlussprüfer zu prüfen. Daneben kann sich eine Prüfungspflicht auch aus der Satzung oder dem Gesellschaftsvertrag ergeben. Die Prüfungspflicht gilt über § 264a HGB analog für haftungsbeschränkte Personenhandelsgesellschaften, also unter anderem die GmbH & Co. KG.
Das Testat beziehungsweise der Bestätigungsvermerk bezieht sich auf die Ordnungsmäßigkeit des Rechnungswesens, das heißt, die Prüferin oder der Prüfer bestätigt darin, dass das Rechnungswesen Gesetz und Satzung entspricht. Es stellt also kein Gütesiegel für die Qualität der Unternehmensführung oder für eine gute, gesicherte Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens dar.
Nein, das Handelsgesetzbuch schreibt lediglich vor, dass der Bestätigungsvermerk veröffentlicht werden muss. Allerdings können nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens Gesellschafterinnen und Gesellschafter sowie Gläubigerinnen und Gläubiger eines Unternehmens unter bestimmten Voraussetzungen Einsicht in die Prüfungsberichte der letzten drei Jahre nehmen.

Fragen und Antworten rund um Einzel- und Konzernabschlüsse

Gemäß § 316 HGB sind der Jahresabschluss und der Lagebericht von Kapitalgesellschaften, etwa eine GmbH, die nicht kleine oder Kleinst-Kapitalgesellschaften i.S.d. Größenkriterien des § 267 und § 267a HGB sind, durch einen Abschlussprüfer zu prüfen. Daneben kann sich eine Prüfungspflicht auch aus der Satzung oder dem Gesellschaftsvertrag ergeben. Die Prüfungspflicht gilt über § 264a HGB analog für haftungsbeschränkte Personenhandelsgesellschaften, also unter anderem die GmbH & Co. KG.
Das Testat beziehungsweise der Bestätigungsvermerk bezieht sich auf die Ordnungsmäßigkeit des Rechnungswesens, das heißt, die Prüferin oder der Prüfer bestätigt darin, dass das Rechnungswesen Gesetz und Satzung entspricht. Es stellt also kein Gütesiegel für die Qualität der Unternehmensführung oder für eine gute, gesicherte Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens dar.
Nein, das Handelsgesetzbuch schreibt lediglich vor, dass der Bestätigungsvermerk veröffentlicht werden muss. Allerdings können nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens Gesellschafterinnen und Gesellschafter sowie Gläubigerinnen und Gläubiger eines Unternehmens unter bestimmten Voraussetzungen Einsicht in die Prüfungsberichte der letzten drei Jahre nehmen.

Wir sind für Sie da!

Phillip Merzenich
Mark Jütten

An unserem Standort in Aachen

Philipp Merzenich
Diplom-Kaufmann, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater

p.merzenich@drp-partner.de

+49 241 – 70 13 00-0

An unserem Standort in Heinsberg

Marc Jütten
Diplom-Finanzwirt (FH), Wirtschaftsprüfer, Steuerberater

m.juetten@drp-partner.de

+49 2452 – 91 94-0

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