Wirtschaftsprüfung

Sonderprüfungen

Wirtschaftsprüfung

Sonderprüfungen

Neben den gesetzlich vorgeschriebenen oder freiwilligen Abschlussprüfungen führen wir auch Sonderprüfungen durch. Diese sind dadurch gekennzeichnet, dass sie nicht turnusmäßig, sondern anlassbezogen stattfinden. Wir bieten dabei sowohl gesetzliche Sonderprüfungen gem. BGB, HGB oder AktG als auch eine Reihe von freiwilligen Sonderprüfungen an.
Der Prüfungsbedarf wächst analog zu den steigenden Informationsbedürfnissen aller Stakeholder eines Unternehmens. Wir unterstützen Sie zuverlässig und effizient mit unabhängiger Beurteilung und Beratung.

Sonderprüfungen

Neben den gesetzlich vorgeschriebenen oder freiwilligen Abschlussprüfungen führen wir auch Sonderprüfungen durch. Diese sind dadurch gekennzeichnet, dass sie nicht turnusmäßig, sondern anlassbezogen stattfinden. Wir bieten dabei sowohl gesetzliche Sonderprüfungen gem. BGB, HGB oder AktG als auch eine Reihe von freiwilligen Sonderprüfungen an.
Der Prüfungsbedarf wächst analog zu den steigenden Informationsbedürfnissen aller Stakeholder eines Unternehmens. Wir unterstützen Sie zuverlässig und effizient mit unabhängiger Beurteilung und Beratung.

Sonderprüfungen

Unsere Leistungen im Bereich Sonderprüfungen:

gesetzliche Sonderprüfungen:

  • Prüfung gem. §§ 118 HGB, 716 BGB
  • Verschmelzungsprüfung gem. UmwG
  • Gründungsprüfung gem. § 33 AktG
  • Sonderprüfung des Abhängigkeitsberichts (gem. § 313 AktG)

freiwillige Sonderprüfungen:

  • Prüfung von Abschlüssen für einen speziellen Zweck (IDW PS 480)
  • Prüfung von Finanzaufstellungen oder deren Bestandteilen (IDW PS 490)
  • Kreditprüfung
  • Unterschlagungsprüfung
  • Organisationsprüfung
  • Kostenrechnungsprüfung
  • Prüfung von Corporate Governance Systemen

Unsere Leistungen im Bereich Sonderprüfungen:

gesetzliche Sonderprüfungen:

  • Prüfung gem. §§ 118 HGB, 716 BGB
  • Verschmelzungsprüfung gem. UmwG
  • Gründungsprüfung gem. § 33 AktG
  • Sonderprüfung des Abhängigkeitsberichts (gem. § 313 AktG)

freiwillige Sonderprüfungen:

  • Prüfung von Abschlüssen für einen speziellen Zweck (IDW PS 480)
  • Prüfung von Finanzaufstellungen oder deren Bestandteilen (IDW PS 490)
  • Kreditprüfung
  • Unterschlagungsprüfung
  • Organisationsprüfung
  • Kostenrechnungsprüfung
  • Prüfung von Corporate Governance Systemen

Ihre Vorteile, wenn Sie auf uns setzen

Profitieren Sie von der Effizienz, Verlässlichkeit und langjährigen Erfahrung unserer Prüferinnen und Prüfer. Wir pflegen im Alltagsgeschäft einen engen Kontakt zu Ihnen und verstehen uns als erster Ansprechpartner für sämtliche Themen, die sich rund um Ihre Geschäftstätigkeit ergeben. Da wir in der Regel frühzeitig in Prozesse eingebunden sind, können wir auch Sonderprüfungen optimal für Sie abwickeln.

Ihre Vorteile, wenn Sie auf uns setzen

Profitieren Sie von der Effizienz, Verlässlichkeit und langjährigen Erfahrung unserer Prüferinnen und Prüfer. Wir pflegen im Alltagsgeschäft einen engen Kontakt zu Ihnen und verstehen uns als erster Ansprechpartner für sämtliche Themen, die sich rund um Ihre Geschäftstätigkeit ergeben. Da wir in der Regel frühzeitig in Prozesse eingebunden sind, können wir auch Sonderprüfungen optimal für Sie abwickeln.

Fragen und Antworten rund um das Thema Sonderprüfungen

Wir bieten Prüfungen gemäß §§ 118 HGB und 716 BGB an. Daneben übernehmen wir Verschmelzungsprüfungen gem. UmwG, Gründungsprüfungen gem. § 33 AktG sowie Sonderprüfungen des Abhängigkeitsberichts (gem. § 313 AktG).
Neben Prüfungen nach IDW PS 480 und IDW PS 490 bieten wir auch Kreditprüfungen, Unterschlagungsprüfungen, Organissationsprüfungen, Kostenrechnungsprüfungen sowie Prüfungen von Corporate Governance Systemen an.
Die Unterschlagungsprüfung ist eine Sonder- oder Teilprüfung mit dem Ziel, die in einer Unternehmung tätigen Personen zu überwachen und die durch Unterschlagung besonders gefährdeten Werte bzw. Abrechnungsgebiete zu sichern (vgl. IDW, Fachgutachten 1/1937 i. d. F. 1990, S. 3; Hofmann, 1994, S. 197).

Fragen und Antworten rund um das Thema Sonderprüfungen

Wir bieten Prüfungen gemäß §§ 118 HGB und 716 BGB an. Daneben übernehmen wir Verschmelzungsprüfungen gem. UmwG, Gründungsprüfungen gem. § 33 AktG sowie Sonderprüfungen des Abhängigkeitsberichts (gem. § 313 AktG).
Neben Prüfungen nach IDW PS 480 und IDW PS 490 bieten wir auch Kreditprüfungen, Unterschlagungsprüfungen, Organissationsprüfungen, Kostenrechnungsprüfungen sowie Prüfungen von Corporate Governance Systemen an.
Die Unterschlagungsprüfung ist eine Sonder- oder Teilprüfung mit dem Ziel, die in einer Unternehmung tätigen Personen zu überwachen und die durch Unterschlagung besonders gefährdeten Werte bzw. Abrechnungsgebiete zu sichern (vgl. IDW, Fachgutachten 1/1937 i. d. F. 1990, S. 3; Hofmann, 1994, S. 197).

Wir sind für Sie da!

Phillip Merzenich
Mark Jütten

An unserem Standort in Aachen

Philipp Merzenich
Diplom-Kaufmann, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater

p.merzenich@drp-partner.de

+49 241 – 70 13 00-0

An unserem Standort in Heinsberg

Marc Jütten
Diplom-Finanzwirt (FH), Wirtschaftsprüfer, Steuerberater

m.juetten@drp-partner.de

+49 2452 – 91 94-0

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