Anders als man denken könnte, ist die Erbschaft- und Schenkungsteuer innerhalb der EU nicht harmonisiert. Darüber hinaus hat Deutschland lediglich mit sechs Staaten ein Doppelbesteuerungsabkommen zur Erbschaft- beziehungsweise Schenkungsteuer geschlossen:
- Dänemark (im ESt-DBA inkludiert)
- Frankreich
- Griechenland (rudimentär und sehr alt; findet kaum Anwendung)
- Schweden (im ESt-DBA inkludiert; seit 2005 keine ErbSt mehr)
- Schweiz
- USA
Aus diesen Gründen kommt es bei grenzüberschreitenden Erbschaften oder Schenkungen häufiger zu einer doppelten Steuerbelastung mit Erbschaftsteuer respektive Schenkungsteuer.
Sofern Erblasserin oder Erblasser, Schenkerin bzw. Schenker, Erben bzw. Erbinnen oder Beschenkte ihren (alleinigen) Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nicht alle im gleichen Land haben und auch das vollständige Vermögen nicht im gleichen Land liegt, kann es durch die nicht harmonisierten Erbschaft- und Schenkungsteuern der beteiligten Länder zu einer mehrfachen Belastung mit Erbschaftsteuer beziehungsweise Schenkungsteuer kommen.
Deshalb sollten Sie bei grenzüberschreitenden Konstellationen frühzeitig über die steuerschonende Nachfolgeplanung nachdenken und gegebenenfalls sinnvolle Gestaltungen umsetzen.

Anders als man denken könnte, ist die Erbschaft- und Schenkungsteuer innerhalb der EU nicht harmonisiert. Darüber hinaus hat Deutschland lediglich mit sechs Staaten ein Doppelbesteuerungsabkommen zur Erbschaft- beziehungsweise Schenkungsteuer geschlossen:
- Dänemark (im ESt-DBA inkludiert)
- Frankreich
- Griechenland (rudimentär und sehr alt; findet kaum Anwendung)
- Schweden (im ESt-DBA inkludiert; seit 2005 keine ErbSt mehr)
- Schweiz
- USA
Aus diesen Gründen kommt es bei grenzüberschreitenden Erbschaften oder Schenkungen häufiger zu einer doppelten Steuerbelastung mit Erbschaftsteuer respektive Schenkungsteuer.
Sofern Erblasserin oder Erblasser, Schenkerin bzw. Schenker, Erben bzw. Erbinnen oder Beschenkte ihren (alleinigen) Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nicht alle im gleichen Land haben und auch das vollständige Vermögen nicht im gleichen Land liegt, kann es durch die nicht harmonisierten Erbschaft- und Schenkungsteuern der beteiligten Länder zu einer mehrfachen Belastung mit Erbschaftsteuer beziehungsweise Schenkungsteuer kommen.
Deshalb sollten Sie bei grenzüberschreitenden Konstellationen frühzeitig über die steuerschonende Nachfolgeplanung nachdenken und gegebenenfalls sinnvolle Gestaltungen umsetzen.

Unsere Leistungen im Bereich Grenzüberschreitende Erbschaft- und Schenkungsteuer
Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir ein steueroptimiertes Nachfolgekonzept, sodass die Steuerbelastung in den beteiligten Ländern Ihre Nachfolgewünsche möglichst wenig einschränkt und Ihr Wunschkonzept umgesetzt werden kann. Dazu setzen wir bei Bedarf auf ausländische Partnerinnen und Partner wie Notare und Notarinnen, Anwälte und Anwältinnen sowie Steuerberaterinnen und Steuerberater.
Unsere Leistungen im Bereich Grenzüberschreitende Erbschaft- und Schenkungsteuer
Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir ein steueroptimiertes Nachfolgekonzept, sodass die Steuerbelastung in den beteiligten Ländern Ihre Nachfolgewünsche möglichst wenig einschränkt und Ihr Wunschkonzept umgesetzt werden kann. Dazu setzen wir bei Bedarf auf ausländische Partnerinnen und Partner wie Notare und Notarinnen, Anwälte und Anwältinnen sowie Steuerberaterinnen und Steuerberater.
Ihre Vorteile, wenn Sie auf uns setzen
Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung sowie regelmäßigen Vorträgen und Referententätigkeit im Rahmen der Steuerberaterfortbildung unterstützen wir Sie bei der Gestaltung von grenzüberschreitender Vermögensnachfolge. Insbesondere zu folgenden Ländern hatten wir bereits sehr umfangreiche grenzüberschreitende Erbschaft- beziehungsweise Schenkungsteuerfälle:
- Belgien
- Niederlande
- USA
- Schweiz
- Luxemburg
- Österreich (Erbschaft- und Schenkungsteuer wurde dort 2008 abgeschafft)
- Frankreich
- Spanien
Ihre Vorteile, wenn Sie auf uns setzen
Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung sowie regelmäßigen Vorträgen und Referententätigkeit im Rahmen der Steuerberaterfortbildung unterstützen wir Sie bei der Gestaltung von grenzüberschreitender Vermögensnachfolge. Insbesondere zu folgenden Ländern hatten wir bereits sehr umfangreiche grenzüberschreitende Erbschaft- beziehungsweise Schenkungsteuerfälle:
- Belgien
- Niederlande
- USA
- Schweiz
- Luxemburg
- Österreich (Erbschaft- und Schenkungsteuer wurde dort 2008 abgeschafft)
- Frankreich
- Spanien
Überblick Erbschaft- und Schenkungsteuer
Überblick Erbschaft- und Schenkungsteuer
Wir sind für Sie da!

An unseren Standorten in
Aachen und Heinsberg
Christoph Tholen
Diplom-Finanzwirt (FH), Master of Laws, Steuerberater
Wir sind für Sie da!

An unseren Standorten in Aachen und Heinsberg
Christoph Tholen
Diplom-Finanzwirt (FH), Master of Laws, Steuerberater