Wirtschaftsprüfung

Mittelverwendungsprüfungen

Wirtschaftsprüfung

Mittelverwendungs-
prüfungen

Die Mittelverwendungsprüfung kann aus verschiedenen Gründen durchgeführt werden. Ein häufig eingesetztes Instrument ist sie beispielsweise im Rahmen der Überprüfung der gesetzlichen Pflicht zur kurzfristigen Mittelverwendung gemeinnütziger Einrichtungen.
Die Mittelverwendungsprüfung kann sich jedoch auch auf die Verwendung von Finanzmitteln beziehen, welche zwischen verschiedenen Parteien gesondert vertraglich geregelt wurden (z. B. bei Fördermitteln). Sollte eine Partei an der Richtigkeit der Mittelverwendung Zweifel haben, kann sie eine Wirtschaftsprüferin oder einen Wirtschaftsprüfer mit der Überprüfung entsprechender Unterlagen beauftragen.
Wir unterstützen Sie gerne bei der Vorbereitung und Durchführung des gesamten Prüfungsprozesses.

Wirtschaftsprüfung Mittelverwendungsprüfung

Die Mittelverwendungsprüfung kann aus verschiedenen Gründen durchgeführt werden. Ein häufig eingesetztes Instrument ist sie beispielsweise im Rahmen der Überprüfung der gesetzlichen Pflicht zur kurzfristigen Mittelverwendung gemeinnütziger Einrichtungen.
Die Mittelverwendungsprüfung kann sich jedoch auch auf die Verwendung von Finanzmitteln beziehen, welche zwischen verschiedenen Parteien gesondert vertraglich geregelt wurden (z. B. bei Fördermitteln). Sollte eine Partei an der Richtigkeit der Mittelverwendung Zweifel haben, kann sie eine Wirtschaftsprüferin oder einen Wirtschaftsprüfer mit der Überprüfung entsprechender Unterlagen beauftragen.
Wir unterstützen Sie gerne bei der Vorbereitung und Durchführung des gesamten Prüfungsprozesses.

Wirtschaftsprüfung Mittelverwendungsprüfung

Unsere Leistungen im Rahmen von Mittelverwendungsprüfungen

  • frühzeitige Prüfung entsprechender Mittelverwendungen bei gemeinnützigen Einrichtungen, um dem Wegfall der Gemeinnützigkeit vorzubeugen
  • Bereitstellung einer Liste der für die Prüfung benötigten Unterlagen
  • Erstellung einer Prüfungsbescheinigung
  • Erstellung eines schriftlichen Berichts über die Mittelverwendungsprüfung

Unsere Leistungen im Rahmen von Mittelverwendungsprüfungen

  • frühzeitige Prüfung entsprechender Mittelverwendungen bei gemeinnützigen Einrichtungen, um dem Wegfall der Gemeinnützigkeit vorzubeugen
  • Bereitstellung einer Liste der für die Prüfung benötigten Unterlagen
  • Erstellung einer Prüfungsbescheinigung
  • Erstellung eines schriftlichen Berichts über die Mittelverwendungsprüfung

Ihre Vorteile, wenn Sie auf uns setzen

Gemeinnützigen Einrichtungen helfen wir zuverlässig, schnell und effizient dabei, dem Wegfall der Steuerbegünstigung und der Spendenhaftung vorzubeugen. Das Gleiche gilt für die eventuelle Rückzahlung von Fördermitteln. Im Rahmen unserer verlässlichen Prüfungsprozesse sorgen wir für Sicherheit bezüglich des korrekten, zweckgerichteten Einsatzes finanzieller Mittel.

Unser Experte Michael Mühren ist registrierter Prüfer für europäische Interreg-Projekte und hat eine spezielle Fortbildung für die Prüfungstätigkeit in Interreg-Projekten absolviert.

Ihre Vorteile, wenn Sie auf uns setzen

Gemeinnützigen Einrichtungen helfen wir zuverlässig, schnell und effizient dabei, dem Wegfall der Steuerbegünstigung und der Spendenhaftung vorzubeugen. Das Gleiche gilt für die eventuelle Rückzahlung von Fördermitteln. Im Rahmen unserer verlässlichen Prüfungsprozesse sorgen wir für Sicherheit bezüglich des korrekten, zweckgerichteten Einsatzes finanzieller Mittel.

Unser Experte Michael Mühren ist registrierter Prüfer für europäische Interreg-Projekte und hat eine spezielle Fortbildung für die Prüfungstätigkeit in Interreg-Projekten absolviert.

Fragen und Antworten rund um Mittelverwendungsprüfungen

Für die Prüfung der Mittelverwendung müssen sämtliche Ausgaben und auch die Zahlung an den Leistenden belegt werden. Daneben muss für größere Anschaffungen oder Leistungen im Umfang von mehr als 5.000,- EUR durch Vergleichsangebote dokumentiert werden, das günstigste Angebot ausgewählt zu haben. Falls keine weiteren Anbieter für ein Vergleichsangebot herangezogen werden können, ist die Wahl substantiiert zu begründen.

Für die Ermittlung der zutreffenden Personalkosten sind grundsätzlich alle Einzel- und Gemeinkosten heranzuziehen. Die Kosten können in der Regel einfach über ein Lohnjournal ermittelt werden. Zusätzliche Versicherungsbeiträge wie die Berufsgenossenschaft lassen sich durch einen Zuschlag gut schätzen. Für die Ermittlung der verrechenbaren Stunden sind auch solche Zeiten wie Urlaub, Feiertage und Krankheit zu berücksichtigen.

Für die Prüfung sind alle Belege im Original bereitzustellen. Dabei geht es sich nicht nur um die Buchführungsbelege, sondern auch um Angebote, Projektpläne, Besuchsreporte, Teilnehmerlisten und weitere Unterlagen.

Fragen und Antworten rund um Mittelverwendungsprüfungen

Für die Prüfung der Mittelverwendung müssen sämtliche Ausgaben und auch die Zahlung an den Leistenden belegt werden. Daneben muss für größere Anschaffungen oder Leistungen im Umfang von mehr als 5.000,- EUR durch Vergleichsangebote dokumentiert werden, das günstigste Angebot ausgewählt zu haben. Falls keine weiteren Anbieter für ein Vergleichsangebot herangezogen werden können, ist die Wahl substantiiert zu begründen.

Für die Ermittlung der zutreffenden Personalkosten sind grundsätzlich alle Einzel- und Gemeinkosten heranzuziehen. Die Kosten können in der Regel einfach über ein Lohnjournal ermittelt werden. Zusätzliche Versicherungsbeiträge wie die Berufsgenossenschaft lassen sich durch einen Zuschlag gut schätzen. Für die Ermittlung der verrechenbaren Stunden sind auch solche Zeiten wie Urlaub, Feiertage und Krankheit zu berücksichtigen.

Für die Prüfung sind alle Belege im Original bereitzustellen. Dabei geht es sich nicht nur um die Buchführungsbelege, sondern auch um Angebote, Projektpläne, Besuchsreporte, Teilnehmerlisten und weitere Unterlagen.

Wir sind für Sie da!

Phillip Merzenich
Michael Mühren

An unserem Standort in Aachen

Philipp Merzenich
Diplom-Kaufmann, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater

p.merzenich@drp-partner.de

+49 241 – 70 13 00-0

An unserem Standort in Heinsberg

Michael Mühren
Diplom-Betriebswirt (FH), Steuerberater

m.muehren@drp-partner.de

+49 2452 – 91 94-0

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