Wirtschaftsprüfung

Verschmelzungsprüfung

Wirtschaftsprüfung

Verschmelzungs-
prüfung

Die Umstrukturierung von Unternehmen zählt zu unserem Tagesgeschäft. Daher können wir auch auf einen breiten Erfahrungsschatz im Bereich der Verschmelzungen zurückgreifen. Durch unser tiefgreifendes Verständnis der Materie sind wir Ihr kompetenter Ansprechpartner im Rahmen anstehender Verschmelzungsprüfungen. Wir helfen Ihnen dabei, Verschmelzungen so zu gestalten, dass Ihre individuellen Interessen berücksichtigt und unternehmerische Strukturen effizienter organisiert werden.

Wirtschaftsprüfung Verschmelzungsprüfung

Die Umstrukturierung von Unternehmen zählt zu unserem Tagesgeschäft. Daher können wir auch auf einen breiten Erfahrungsschatz im Bereich der Verschmelzungen zurückgreifen. Durch unser tiefgreifendes Verständnis der Materie sind wir Ihr kompetenter Ansprechpartner im Rahmen anstehender Verschmelzungsprüfungen. Wir helfen Ihnen dabei, Verschmelzungen so zu gestalten, dass Ihre individuellen Interessen berücksichtigt und unternehmerische Strukturen effizienter organisiert werden.

Wirtschaftsprüfung Verschmelzungsprüfung

Unsere Leistungen im Rahmen von Verschmelzungsprüfungen

  • Prüfung des Verschmelzungsvertrags
  • Darstellung der Methode zur Unternehmensbewertung
  • Angemessenheitsprüfung des Umtauschverhältnisses der Anteile
  • Erstellung eines schriftlichen Berichts zur Verschmelzungsprüfung

Unsere Leistungen im Rahmen von Verschmelzungsprüfungen

gesetzliche Sonderprüfungen:

  • Prüfung des Verschmelzungsvertrags
  • Darstellung der Methode zur Unternehmensbewertung
  • Angemessenheitsprüfung des Umtauschverhältnisses der Anteile
  • Erstellung eines schriftlichen Berichts zur Verschmelzungsprüfung

Ihre Vorteile, wenn Sie auf uns setzen

Unsere Expertise im Bereich von Umstrukturierungen und Verschmelzungen ergibt in Kombination mit unserer Erfahrung in der Mittelstandbetreuung eine hohe Prüfungsqualität. Mit unserer bedarfsorientierten Beratung, in der Ihre Interessen im Mittelpunkt stehen, erhalten Sie ein auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Konzept und keine Lösungsansätze von der Stange.

Verschmelzungsprüfungen: eine Frage der Erfahrung

Wir haben bereits zahlreiche Verschmelzungen gestaltet und konnten so die unnötige Komplexität diverser Unternehmensgruppen aktiv reduzieren. Die einfacheren Strukturen sorgen für geringere Kosten und Aufwendungen, gleichzeitig haben wir mit der Verschlankung von Unternehmensgruppen auch das interne Berichtswesen vereinfacht und verbessert. Stellen auch Sie uns auf die Probe und profitieren von unserer umfassenden Erfahrung.

Ihre Vorteile, wenn Sie auf uns setzen

Unsere Expertise im Bereich von Umstrukturierungen und Verschmelzungen ergibt in Kombination mit unserer Erfahrung in der Mittelstandbetreuung eine hohe Prüfungsqualität. Mit unserer bedarfsorientierten Beratung, in der Ihre Interessen im Mittelpunkt stehen, erhalten Sie ein auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Konzept und keine Lösungsansätze von der Stange.

Verschmelzungsprüfungen: eine Frage der Erfahrung

Wir haben bereits zahlreiche Verschmelzungen gestaltet und konnten so die unnötige Komplexität diverser Unternehmensgruppen aktiv reduzieren. Die einfacheren Strukturen sorgen für geringere Kosten und Aufwendungen, gleichzeitig haben wir mit der Verschlankung von Unternehmensgruppen auch das interne Berichtswesen vereinfacht und verbessert. Stellen auch Sie uns auf die Probe und profitieren von unserer umfassenden Erfahrung.

Fragen und Antworten rund um Verschmelzungsprüfungen

Die Verschmelzung ist eine im Umwandlungsgesetz verankerte Möglichkeit, um eine Unternehmensgruppe neu zu strukturieren. Hierbei werden mindestens zwei Rechtsträger auf einen bestehenden oder neuen Rechtsträger verschmolzen. Die übertragenen Rechtsträger gehen dabei unter, ohne sie formell liquidieren zu müssen. Die Verschmelzung ist gut geeignet, um artverwandte Unternehmen in einem Rechtsträger zu bündeln, um so die Unternehmensorganisation effizienter zu gestalten und administrative Aufwendungen zu minimieren.
Die Prüfung des Verschmelzungsvertrags stellt eine gesetzliche Vorgabe des Umwandlungsgesetzes dar. Der Sinn und Zweck der Prüfungspflicht besteht darin, den Gesellschaftern Sicherheit in den oftmals seltenen Umwandlungsvorgängen zu geben. Es gibt zwar Ausnahmen, in denen auf eine Verschmelzungsprüfung in notariell beurkundeter Form verzichtet werden kann. Allerdings erfolgt bereits auf Verlangen eines Gesellschafters die Verschmelzungsprüfung.
Dank unserer langjährigen Erfahrung im Bereich von Unternehmensumstrukturierungen prüfen wir gerne Ihren Verschmelzungsvertrag. Neben einer reinen Verschmelzungsprüfung stehen wir Ihnen gerne auch schon zu Beginn Ihres Vorhabens zur Seite und beraten Sie individuell sowie bedarfsgerecht. Wir begleiten Sie von Beginn bis zum Ende Ihres Vorhabens und stehen als starker Ansprechpartner an Ihrer Seite. Unser persönliches Anliegen ist, dass Sie jederzeit den Überblick und die Kontrolle innerhalb Ihrer Unternehmensumstrukturierung behalten.
Wenn ein Wechsel der laufenden Betreuung durch Sie nicht gewünscht ist, arbeiten wir auch gerne mit Ihrer Steuerberatungs- oder Wirtschaftsprüfungskanzlei zusammen. Wir verstehen uns als Sparringspartner mit hoher Beratungsqualität, welche Ihnen zugutekommt. Auf Wunsch stehen wir Ihnen auch fachlich zu Seite und verhalten uns diskret.

Fragen und Antworten rund um Verschmelzungsprüfungen

Die Verschmelzung ist eine im Umwandlungsgesetz verankerte Möglichkeit, um eine Unternehmensgruppe neu zu strukturieren. Hierbei werden mindestens zwei Rechtsträger auf einen bestehenden oder neuen Rechtsträger verschmolzen. Die übertragenen Rechtsträger gehen dabei unter, ohne sie formell liquidieren zu müssen. Die Verschmelzung ist gut geeignet, um artverwandte Unternehmen in einem Rechtsträger zu bündeln, um so die Unternehmensorganisation effizienter zu gestalten und administrative Aufwendungen zu minimieren.
Die Prüfung des Verschmelzungsvertrags stellt eine gesetzliche Vorgabe des Umwandlungsgesetzes dar. Der Sinn und Zweck der Prüfungspflicht besteht darin, den Gesellschaftern Sicherheit in den oftmals seltenen Umwandlungsvorgängen zu geben. Es gibt zwar Ausnahmen, in denen auf eine Verschmelzungsprüfung in notariell beurkundeter Form verzichtet werden kann. Allerdings erfolgt bereits auf Verlangen eines Gesellschafters die Verschmelzungsprüfung.
Dank unserer langjährigen Erfahrung im Bereich von Unternehmensumstrukturierungen prüfen wir gerne Ihren Verschmelzungsvertrag. Neben einer reinen Verschmelzungsprüfung stehen wir Ihnen gerne auch schon zu Beginn Ihres Vorhabens zur Seite und beraten Sie individuell sowie bedarfsgerecht. Wir begleiten Sie von Beginn bis zum Ende Ihres Vorhabens und stehen als starker Ansprechpartner an Ihrer Seite. Unser persönliches Anliegen ist, dass Sie jederzeit den Überblick und die Kontrolle innerhalb Ihrer Unternehmensumstrukturierung behalten.
Wenn ein Wechsel der laufenden Betreuung durch Sie nicht gewünscht ist, arbeiten wir auch gerne mit Ihrer Steuerberatungs- oder Wirtschaftsprüfungskanzlei zusammen. Wir verstehen uns als Sparringspartner mit hoher Beratungsqualität, welche Ihnen zugutekommt. Auf Wunsch stehen wir Ihnen auch fachlich zu Seite und verhalten uns diskret.

Wir sind für Sie da!

Phillip Merzenich
Mark Jütten

An unserem Standort in Aachen

Philipp Merzenich
Diplom-Kaufmann, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater

p.merzenich@drp-partner.de

+49 241 – 70 13 00-0

An unserem Standort in Heinsberg

Marc Jütten
Diplom-Finanzwirt (FH), Wirtschaftsprüfer, Steuerberater

m.juetten@drp-partner.de

+49 2452 – 91 94-0

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