Bauträger und Baubetreuer sind gem. § 16 MaBV verpflichtet, sich regelmäßig prüfen zu lassen. Dabei steht die Einhaltung der relevanten rechtlichen Vorschriften im Vordergrund. Besonders wichtige Teile der Prüfung sind die Verwendung der Vermögenswerte des Auftraggebers sowie die Rechnungslegungs- und Buchführungspflicht.
Mit der Prüfungspflicht soll gewährleistet werden, dass Gewerbetreibende, die als Bauträger tätig sind, die gesetzlichen Anforderungen erfüllen und über die notwendigen Genehmigungen verfügen. Ein Schwerpunkt liegt auf der Absicherung von Kundengeldern. Das Recht, Zahlungen eines Erwerbers entgegenzunehmen, besteht für einen gewerblichen Bauträger nur dann, wenn ein rechtsgültiger Vertrag vorliegt, eine Auflassungsvormerkung an der vereinbarten Rangstelle im Grundbuch eingetragen wurde, die Sicherung der Lastenfreistellung erfolgt ist und eine behördliche Baugenehmigung erteilt wurde.

BBauträger und Baubetreuer sind gem. § 16 MaBV verpflichtet, sich regelmäßig prüfen zu lassen. Dabei steht die Einhaltung der relevanten rechtlichen Vorschriften im Vordergrund. Besonders wichtige Teile der Prüfung sind die Verwendung der Vermögenswerte des Auftraggebers sowie die Rechnungslegungs- und Buchführungspflicht.
Mit der Prüfungspflicht soll gewährleistet werden, dass Gewerbetreibende, die als Bauträger tätig sind, die gesetzlichen Anforderungen erfüllen und über die notwendigen Genehmigungen verfügen. Ein Schwerpunkt liegt auf der Absicherung von Kundengeldern. Das Recht, Zahlungen eines Erwerbers entgegenzunehmen, besteht für einen gewerblichen Bauträger nur dann, wenn ein rechtsgültiger Vertrag vorliegt, eine Auflassungsvormerkung an der vereinbarten Rangstelle im Grundbuch eingetragen wurde, die Sicherung der Lastenfreistellung erfolgt ist und eine behördliche Baugenehmigung erteilt wurde.

Unsere Leistungen für Makler und Bauträger
- Beurteilung, ob eine prüfungspflichtige Tätigkeit i.S.d. § 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 GewO vorliegt
- Durchführung einer Prüfung nach § 16 MaBV
- Erstellen eines Prüfungsberichtes zur Weitergabe an die zuständige Behörde
Unsere Leistungen für Makler und Bauträger
- Beurteilung, ob eine prüfungspflichtige Tätigkeit i.S.d. § 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 GewO vorliegt
- Durchführung einer Prüfung nach § 16 MaBV
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Ihre Vorteile, wenn Sie auf uns setzen
Neben den klassischen Dienstleistungen im Bereich Wirtschaftsprüfung können wir aufgrund langjähriger Expertise und laufender Fortbildung auch Spezialgebiete unseres berufsrechtlichen Spektrums mit hoher Qualität abdecken.
Wir sind schon lange in der Baubranche tätig und arbeiten seit vielen Jahren mit namhaften Unternehmen aus diesem Bereich zusammen. Die dabei gewonnenen Erfahrungen – insbesondere bei der Durchführung von MaBV-Prüfungen – setzen wir in Ihrem Sinne ein. Unsere Prüfungen führen wir zielgerichtet und effizient durch.
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Neben den klassischen Dienstleistungen im Bereich Wirtschaftsprüfung können wir aufgrund langjähriger Expertise und laufender Fortbildung auch Spezialgebiete unseres berufsrechtlichen Spektrums mit hoher Qualität abdecken.
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Diese Fragen stellen uns Unternehmerinnen und Unternehmer aus dem Baubereich immer wieder
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Wir sind für Sie da!


An unserem Standort in Aachen
Philipp Merzenich
Diplom-Kaufmann, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater
An unserem Standort in Heinsberg
Marc Jütten
Diplom-Finanzwirt (FH), Wirtschaftsprüfer, Steuerberater
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