Ein Tätigkeitsschwerpunkt unserer Kanzlei ist das Internationale Steuerrecht, auch durch die geografische Lage in der Euregio „Deutschland – Niederlande – Belgien“. Die Globalisierung hat im deutschen Mittelstand Einzug gehalten und viele unserer Mandantinnen und Mandanten sind mittlerweile im Ausland tätig oder investieren dort. Daher beschäftigen Sie sich und wir uns zunehmend mit komplexen Fragen des Internationalen Steuerrechts.
Gemeinsam mit unseren Partnerinnen und Partnern vom WIRAS-Verbund lösen wir die Mandantenthemen zum Internationalen Steuerrecht und finden gemeinsam Lösungen, um eine mögliche Doppelbesteuerung zu vermeiden und die steuerlichen Vorschriften im In- und Ausland einzuhalten.

Ein Tätigkeitsschwerpunkt unserer Kanzlei ist das Internationale Steuerrecht, auch durch die geografische Lage in der Euregio „Deutschland – Niederlande – Belgien“. Die Globalisierung hat im deutschen Mittelstand Einzug gehalten und viele unserer Mandantinnen und Mandanten sind mittlerweile im Ausland tätig oder investieren dort. Daher beschäftigen Sie sich und wir uns zunehmend mit komplexen Fragen des Internationalen Steuerrechts.
Gemeinsam mit unseren Partnerinnen und Partnern vom WIRAS-Verbund lösen wir die Mandantenthemen zum Internationalen Steuerrecht und finden gemeinsam Lösungen, um eine mögliche Doppelbesteuerung zu vermeiden und die steuerlichen Vorschriften im In- und Ausland einzuhalten.

Unsere Leistungen im Bereich Internationales Steuerrecht
Inbound-Fälle (Investitionen in Deutschland aus dem Ausland):
- Beratung von deutschen Tochtergesellschaften oder deutschen Betriebsstätten ausländischer Unternehmen zu deren inländischen/deutschen Steuerfragen
- Unterstützung bei der inländischen Steuerdeklaration (Tax Compliance)
- Unterstützung bei der Erstellung von Verrechnungspreisdokumentationen oder der Plausibilisierung von Verrechnungspreisen
- Grenzüberschreitende Gestaltungsberatung
Outbound-Fälle (Investitionen im Ausland aus Deutschland):
- Beratung und Steuerdeklaration zu den inländischen Auswirkungen der Auslandsinvestitionen
- Unterstützung bei der Erstellung von Verrechnungspreisdokumentationen oder der Plausibilisierung von Verrechnungspreisen
- Grenzüberschreitende Gestaltungsberatung
Besteuerung von (vermögenden) Privatpersonen im grenzüberschreitenden Kontext:
- Vermeidung der Doppelbesteuerung (Doppelbesteuerungsabkommen, Steueranrechnung, etc.)
- Steuerliche Auswirkungen von Wohnsitzverlagerungen
- Wegzugsbesteuerung (§ 6 AStG)
- Schenkungsteuerliche und erbschaftsteuerliche Gestaltungsberatung sowie Deklaration in grenzüberschreitenden Fällen
Verrechnungspreise und Funktionsverlagerungen:
- Beratung bei der Gestaltung von Verrechnungspreisen
- Erstellung sowie Unterstützung bei der Erstellung von Verrechnungspreisdokumentationen
- Plausibilisierung von Verrechnungspreisen
- Steuerliche Beratung im Zusammenhang von Funktionsverlagerungen ins Ausland und ihren steuerlichen Auswirkungen
Klärung von Fragen zum nationalen, internationalen / grenzüberschreitenden Umsatzsteuerrecht (grenzüberschreitender Warenverkehr / grenzüberschreitende Dienstleistungen)
Lohn- und Gehaltsabrechnungen für in Deutschland tätige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von ausländischen Arbeitgebern
Unterstützung beim Vorsteuervergütungsverfahren
Unsere Leistungen im Bereich Internationales Steuerrecht
Inbound-Fälle (Investitionen in Deutschland aus dem Ausland):
- Beratung von deutschen Tochtergesellschaften oder deutschen Betriebsstätten ausländischer Unternehmen zu deren inländischen/deutschen Steuerfragen
- Unterstützung bei der inländischen Steuerdeklaration (Tax Compliance)
- Unterstützung bei der Erstellung von Verrechnungspreisdokumentationen oder der Plausibilisierung von Verrechnungspreisen
- Grenzüberschreitende Gestaltungsberatung
Outbound-Fälle (Investitionen im Ausland aus Deutschland):
- Beratung und Steuerdeklaration zu den inländischen Auswirkungen der Auslandsinvestitionen
- Unterstützung bei der Erstellung von Verrechnungspreisdokumentationen oder der Plausibilisierung von Verrechnungspreisen
- Grenzüberschreitende Gestaltungsberatung
Besteuerung von (vermögenden) Privatpersonen im grenzüberschreitenden Kontext:
- Vermeidung der Doppelbesteuerung (Doppelbesteuerungsabkommen, Steueranrechnung, etc.)
- Steuerliche Auswirkungen von Wohnsitzverlagerungen
- Wegzugsbesteuerung (§ 6 AStG)
- Schenkungsteuerliche und erbschaftsteuerliche Gestaltungsberatung sowie Deklaration in grenzüberschreitenden Fällen
Verrechnungspreise und Funktionsverlagerungen:
- Beratung bei der Gestaltung von Verrechnungspreisen
- Erstellung sowie Unterstützung bei der Erstellung von Verrechnungspreisdokumentationen
- Plausibilisierung von Verrechnungspreisen
- Steuerliche Beratung im Zusammenhang von Funktionsverlagerungen ins Ausland und ihren steuerlichen Auswirkungen
Klärung von Fragen zum nationalen, internationalen / grenzüberschreitenden Umsatzsteuerrecht (grenzüberschreitender Warenverkehr / grenzüberschreitende Dienstleistungen)
Lohn- und Gehaltsabrechnungen für in Deutschland tätige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von ausländischen Arbeitgebern
Unterstützung beim Vorsteuervergütungsverfahren
Ihre Vorteile, wenn Sie auf uns setzen
Umfassende Erfahrung
Schon seit vielen Jahren betreuen wir unsere Mandantinnen und Mandanten bei Investitionen im Inland (Inbound-Fälle) und Ausland (Outbound-Fälle) in Fragen des Internationalen Steuerrechts sowie zu nationalen Steuerthemen. Daneben verfügen die Partner Marc Jütten und Christoph Tholen über die Zusatzqualifikation „Fachberater für Internationales Steuerrecht“, die von der Steuerberaterkammer nach Absolvierung eines Lehrgangs nebst Prüfungen sowie Nachweis von umfassender fachlicher Erfahrung verliehen wird.
Individuelle Beratung
Jeder Fall ist anders und jedes Unternehmen benötigt eine individuelle Lösung. Wir begleiten Sie auf Ihrem Weg bei Auslandsinvestitionen sowie Verrechnungspreisen. Ihre unternehmerische Tätigkeit oder Investition kann über Deutschland hinaus erfolgen.
Teamwork und Expertise vor Ort
Gemeinsam mit unseren Partnern vom WIRAS-Verbund konnten wir bereits vielfältige Fragen des Ertragsteuerrechts, des Umsatzsteuerrechts und der Erbschaftsteuer optimal lösen. Im WIRAS-Verbund sind über 200 Kanzleien in 43 Ländern aktiv und bieten Ihnen eine mittelständische Beratungsalternative sowie die Möglichkeit steuerliche Themen auch in deutscher Sprache zu erörtern.
Ihre Vorteile, wenn Sie auf uns setzen
Umfassende Erfahrung
Schon seit vielen Jahren betreuen wir unsere Mandantinnen und Mandanten bei Investitionen im Inland (Inbound-Fälle) und Ausland (Outbound-Fälle) in Fragen des Internationalen Steuerrechts sowie zu nationalen Steuerthemen. Daneben verfügen die Partner Marc Jütten und Christoph Tholen über die Zusatzqualifikation „Fachberater für Internationales Steuerrecht“, die von der Steuerberaterkammer nach Absolvierung eines Lehrgangs nebst Prüfungen sowie Nachweis von umfassender fachlicher Erfahrung verliehen wird.
Individuelle Beratung
Jeder Fall ist anders und jedes Unternehmen benötigt eine individuelle Lösung. Wir begleiten Sie auf Ihrem Weg bei Auslandsinvestitionen sowie Verrechnungspreisen. Ihre unternehmerische Tätigkeit oder Investition kann über Deutschland hinaus erfolgen.
Teamwork und Expertise vor Ort
Gemeinsam mit unseren Partnern vom WIRAS-Verbund konnten wir bereits vielfältige Fragen des Ertragsteuerrechts, des Umsatzsteuerrechts und der Erbschaftsteuer optimal lösen. Im WIRAS-Verbund sind über 200 Kanzleien in 43 Ländern aktiv und bieten Ihnen eine mittelständische Beratungsalternative sowie die Möglichkeit steuerliche Themen auch in deutscher Sprache zu erörtern.
Fragen und Antworten rund um das Thema Internationales Steuerrecht
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Wir sind für Sie da!


An unserem Standort in Aachen
Christoph Tholen
Diplom-Finanzwirt (FH), Master of Laws, Steuerberater
An unserem Standort in Heinsberg
Marc Jütten
Diplom-Finanzwirt (FH), Wirtschaftsprüfer, Steuerberater
Deine Ansprechpartner und Ansprechpartnerinnen bei uns

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Marc Jütten
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