Landwirtschaftliche Betriebe sorgen für unsere Ernährung und spielen hierdurch eine zentrale Rolle in der Gesellschaft. Wie für jedes andere Unternehmen gelten dabei auch für Agrarbetriebe die allgemeingültigen steuerlichen Regelungen. Allerdings gibt es bei einzelnen Steuerarten vielfältige Sonderregelungen für die Landwirtschaft, die teilweise weitreichende Auswirkungen haben.
Das betrifft etwa die umsatzsteuerliche Pauschalierung oder die Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen. Außerdem gibt es erbschaftsteuerliche Befreiungsvorschriften. Dies alles und noch viele weitere Bereiche haben unsere Beraterinnen und Berater für Sie im Blick. Als unsere Mandantin oder unser Mandant profitieren Sie von diesem Know-how und unseren jahrzehntelangen Erfahrungen im Bereich der Landwirtschaft.

Landwirtschaftliche Betriebe sorgen für unsere Ernährung und spielen hierdurch eine zentrale Rolle in der Gesellschaft. Wie für jedes andere Unternehmen gelten dabei auch für Agrarbetriebe die allgemeingültigen steuerlichen Regelungen. Allerdings gibt es bei einzelnen Steuerarten vielfältige Sonderregelungen für die Landwirtschaft, die teilweise weitreichende Auswirkungen haben.
Das betrifft etwa die umsatzsteuerliche Pauschalierung oder die Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen. Außerdem gibt es erbschaftsteuerliche Befreiungsvorschriften. Dies alles und noch viele weitere Bereiche haben unsere Beraterinnen und Berater für Sie im Blick. Als unsere Mandantin oder unser Mandant profitieren Sie von diesem Know-how und unseren jahrzehntelangen Erfahrungen im Bereich der Landwirtschaft.

Unsere Leistungen für Agrarbetriebe
- Erstellung von Jahresabschlüssen für landwirtschaftliche Betriebe
- umsatzsteuerliche Pauschalierung
- Erbschaftsteuerliche Bewertungs- und Befreiungsvorschriften landwirtschaftlichen Vermögens
- Auswertung von „Naturalgrößen“: Erträge aus Ackerbau und Viehhaltung, Düngemitteleinsatz
- Grundsteuererklärungen für land- und forstwirtschaftliche Flächen
- Abgrenzung von Landwirtschaft zu Gewerbebetrieben
- Betriebsnachfolge-Beratung für landwirtschaftliche Familienbetriebe
- Umstellung von Pauschalierung zur Regelbesteuerung bei Investitionsentscheidungen
- Durchschnittssatzgewinnermittlung nach § 13a EStG
Unsere Leistungen für Agrarbetriebe
- Erstellung von Jahresabschlüssen für landwirtschaftliche Betriebe
- umsatzsteuerliche Pauschalierung
- Erbschaftsteuerliche Bewertungs- und Befreiungsvorschriften landwirtschaftlichen Vermögens
- Auswertung von „Naturalgrößen“: Erträge aus Ackerbau und Viehhaltung, Düngemitteleinsatz
- Grundsteuererklärungen für land- und forstwirtschaftliche Flächen
- Abgrenzung von Landwirtschaft zu Gewerbebetrieben
- Betriebsnachfolge-Beratung für landwirtschaftliche Familienbetriebe
- Umstellung von Pauschalierung zur Regelbesteuerung bei Investitionsentscheidungen
- Durchschnittssatzgewinnermittlung nach § 13a
Ihre Vorteile, wenn Sie auf uns setzen
Neben den rein steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Zahlen sehen wir immer auch den Menschen dahinter.
Unser Anspruch ist es, im engen persönlichen Austausch für jeden Landwirt und jede Landwirtin sowie die jeweiligen Familien die persönlich gewünschten und bestmöglichen steuerlichen Ergebnisse zu erzielen.
Neben der Landwirtschaft sind Agrar-Unternehmerinnen und -Unternehmer immer häufiger auch in weiteren Wirtschaftsbereichen tätig. Dazu gehören beispielsweise:
- Erneuerbare Energien (Verpachtung von Windradflächen, Betrieb von Windrädern, Photovoltaik- und/oder Biogasanlagen)
- Intensivierung von Verarbeitung und/oder Vermarktung der eigenen Produkte
- Verwaltung von privaten Immobilien
Auch zu diesen Bereichen beraten wir Sie umfassend und sorgen für steuerliche Optimierungen.
Ihre Vorteile, wenn Sie auf uns setzen
Neben den rein steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Zahlen sehen wir immer auch den Menschen dahinter.
Unser Anspruch ist es, im engen persönlichen Austausch für jeden Landwirt und jede Landwirtin sowie die jeweiligen Familien die persönlich gewünschten und bestmöglichen steuerlichen Ergebnisse zu erzielen.
Neben der Landwirtschaft sind Agrar-Unternehmerinnen und -Unternehmer immer häufiger auch in weiteren Wirtschaftsbereichen tätig. Dazu gehören beispielsweise:
- Erneuerbare Energien (Verpachtung von Windradflächen, Betrieb von Windrädern, Photovoltaik- und/oder Biogasanlagen)
- Intensivierung von Verarbeitung und/oder Vermarktung der eigenen Produkte
- Verwaltung von privaten Immobilien
Auch zu diesen Bereichen beraten wir Sie umfassend und sorgen für steuerliche Optimierungen.
Das fragen uns Landwirte und Landwirtinnen immer wieder
Das fragen uns Landwirte und Landwirtinnen immer wieder
Wir sind für Sie da!

An unseren Standorten in
Aachen und Heinsberg
Henning Reinartz
Diplom-Agraringenieur, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater
Wir sind für Sie da!

An unseren Standorten in Aachen und Heinsberg
Henning Reinartz
Diplom-Agraringenieur, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater