Unternehmensberatung

Freiberuflerinnen und Freiberufler

Unternehmensberatung

Freiberuflerinnen und Freiberufler

Zu den freien Berufen gehören unter anderem Ärztinnen und Ärzte, Rechtsanwälte und -anwältinnen, Notare und Notarinnen sowie Steuerberaterinnen und Steuerberater. Diese Berufe sind sehr herausfordernd und gehen in der Regel mit einem hohen Maß an Verantwortung einher. Daher ist es gerade für Sie als Freiberuflerin oder Freiberufler wichtig, dass Sie sich auf Ihr Kerngeschäft fokussieren können.
Damit dies gelingt, sind kompetente und zuverlässige Steuerberaterinnen und Steuerberater extrem wichtig. Denn sie halten Ihnen den Rücken frei.
Bei uns sind Sie dabei an der richtigen Adresse, denn wir übernehmen für Sie oftmals lästig empfundene Aufgaben, wie Buchführung, Umsatzsteuervoranmeldungen sowie jegliche Korrespondenz mit dem Finanzamt.

Unternehmensberatung Freiberufler

Zu den freien Berufen gehören unter anderem Ärztinnen und Ärzte, Rechtsanwälte und -anwältinnen, Notare und Notarinnen sowie Steuerberaterinnen und Steuerberater. Diese Berufe sind sehr herausfordernd und gehen in der Regel mit einem hohen Maß an Verantwortung einher. Daher ist es gerade für Sie als Freiberuflerin oder Freiberufler wichtig, dass Sie sich auf Ihr Kerngeschäft fokussieren können.
Damit dies gelingt, sind kompetente und zuverlässige Steuerberaterinnen und Steuerberater extrem wichtig. Denn sie halten Ihnen den Rücken frei.
Bei uns sind Sie dabei an der richtigen Adresse, denn wir übernehmen für Sie oftmals lästig empfundene Aufgaben, wie Buchführung, Umsatzsteuervoranmeldungen sowie jegliche Korrespondenz mit dem Finanzamt.

Unternehmensberatung Freiberufler

Unsere Leistungen für Freiberufler und Freiberuflerinnen

  • Finanzbuchhaltung
  • Lohnbuchhaltung
  • Jahresabschlusserstellung inklusive Steuererklärungen
  • Steuerliche Optimierungsberatung
  • Steuerliche Beratung hinsichtlich Ihrer spezifischen Einzelfragen

Unsere Leistungen für Freiberufler und Freiberuflerinnen

  • Finanzbuchhaltung
  • Lohnbuchhaltung
  • Jahresabschlusserstellung inklusive Steuererklärungen
  • Steuerliche Optimierungsberatung
  • Steuerliche Beratung hinsichtlich Ihrer spezifischen Einzelfragen

Ihre Vorteile, wenn Sie auf uns setzen

Als zukunftsorientiertes Unternehmen bieten wir Ihnen die Möglichkeit, Ihre Prozesse vollständig zu digitalisieren. Dadurch steigern Sie Ihre interne Effizienz und optimieren die Zusammenarbeit mit uns als Ihren Partner im Bereich Steuerberatung. Weiterer positiver Effekt: Sie sparen Zeit und Kosten.

Ihre Vorteile, wenn Sie auf uns setzen

Als zukunftsorientiertes Unternehmen bieten wir Ihnen die Möglichkeit, Ihre Prozesse vollständig zu digitalisieren. Dadurch steigern Sie Ihre interne Effizienz und optimieren die Zusammenarbeit mit uns als Ihren Partner im Bereich Steuerberatung. Weiterer positiver Effekt: Sie sparen Zeit und Kosten.

Diese Fragen stellen uns Freiberuflerinnen und Freiberufler immer wieder

Als Freiberuflerin oder -berufler sind Sie nicht zur Bilanzierung verpflichtet. Stattdessen genügt die Erstellung einer Einnahmenüberschussrechnung.
Dabei werden die tatsächlich erzielten Einnahmen den abgeflossenen Ausgaben gegenübergestellt.

Selbstständige Freiberuflerinnen und Freiberufler sind Unternehmerinnen und Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes.
Entsprechend haben sie die vereinnahmte Umsatzsteuer an das Finanzamt abzuführen. Gleichzeitig steht ihnen Vorsteuerabzug aus ihren Ausgaben zu.
In besonders gelagerten Fällen bestehen abseits dieses Grundfalles Steuerbefreiungen, beispielsweise für Humanmedizinerinnen und -mediziner.
Kleinere Unternehmen können die sogenannte Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen.

Bei der Soll-Besteuerung bezieht sich die Umsatzsteuer auf die vereinbarten Entgelte, bei der Ist-Besteuerung auf die vereinnahmten. Die Umsatzsteuer wird somit bei Rechnungsstellung beziehungsweise erst bei Geldeingang fällig. Die Anwendung der Ist-Besteuerung wird nur auf Antrag angewendet.
In der Folge treten Sie im Rahmen der Sollbesteuerung für die Umsatzsteuer in Vorlage, wenn Kundinnen und Kunden nicht zahlen.
Im Rahmen der Ist-Besteuerung zahlen Sie die Umsatzsteuer erst mit Zahlungseingang der Kundinnen und Kunden – das schont Ihre Liquidität.

Die Gewerbesteuer ist grundsätzlich eine Steuer, die Freiberuflerinnen und Freiberufler nicht betrifft.
Um den Status als Freiberuflerin oder Freiberufler nicht zu verlieren, dürfen Sie die freiberuflichen Einkünfte nicht mit Einkünften aus Gewerbebetrieben vermischen.
Das passiert in der Praxis schneller als gedacht, denn beispielsweise der Verkauf von Getränken als Tanzlehrer oder Tanzlehrerin oder der Vertrieb von Zahnbürsten als Zahnärztin oder Zahnarzt stellen schädliche gewerbliche Einkünfte dar.

Diese Fragen stellen uns Freiberuflerinnen und Freiberufler immer wieder

Als Freiberuflerin oder -berufler sind Sie nicht zur Bilanzierung verpflichtet. Stattdessen genügt die Erstellung einer Einnahmenüberschussrechnung.
Dabei werden die tatsächlich erzielten Einnahmen den abgeflossenen Ausgaben gegenübergestellt.

Selbstständige Freiberuflerinnen und Freiberufler sind Unternehmerinnen und Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes.
Entsprechend haben sie die vereinnahmte Umsatzsteuer an das Finanzamt abzuführen. Gleichzeitig steht ihnen Vorsteuerabzug aus ihren Ausgaben zu.
In besonders gelagerten Fällen bestehen abseits dieses Grundfalles Steuerbefreiungen, beispielsweise für Humanmedizinerinnen und -mediziner.
Kleinere Unternehmen können die sogenannte Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen.

Bei der Soll-Besteuerung bezieht sich die Umsatzsteuer auf die vereinbarten Entgelte, bei der Ist-Besteuerung auf die vereinnahmten. Die Umsatzsteuer wird somit bei Rechnungsstellung beziehungsweise erst bei Geldeingang fällig. Die Anwendung der Ist-Besteuerung wird nur auf Antrag angewendet.
In der Folge treten Sie im Rahmen der Sollbesteuerung für die Umsatzsteuer in Vorlage, wenn Kundinnen und Kunden nicht zahlen.
Im Rahmen der Ist-Besteuerung zahlen Sie die Umsatzsteuer erst mit Zahlungseingang der Kundinnen und Kunden – das schont Ihre Liquidität.

Die Gewerbesteuer ist grundsätzlich eine Steuer, die Freiberuflerinnen und Freiberufler nicht betrifft.
Um den Status als Freiberuflerin oder Freiberufler nicht zu verlieren, dürfen Sie die freiberuflichen Einkünfte nicht mit Einkünften aus Gewerbebetrieben vermischen.
Das passiert in der Praxis schneller als gedacht, denn beispielsweise der Verkauf von Getränken als Tanzlehrer oder Tanzlehrerin oder der Vertrieb von Zahnbürsten als Zahnärztin oder Zahnarzt stellen schädliche gewerbliche Einkünfte dar.

Wir sind für Sie da!

Doris Haaken
Martin Gruß

An unserem Standort in Aachen

Doris Haaken
Diplom-Finanzwirtin (FH), Steuerberaterin

d.haaken@drp-partner.de

+49 241 – 70 13 00-0

An unserem Standort in Heinsberg

Martin Gruß
Diplom Finanzwirt (FH), Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Master of Science

m.gruss@drp-partner.de

+49 2452 – 91 94-0

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Doris Haaken

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Martin Gruß

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