Steuerberatung

Landwirtschaft

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Landwirtschaft

Landwirtschaftliche Betriebe sorgen für unsere Ernährung und spielen hierdurch eine zentrale Rolle in der Gesellschaft. Wie für jedes andere Unternehmen gelten dabei auch für Agrarbetriebe die allgemeingültigen steuerlichen Regelungen. Allerdings gibt es bei einzelnen Steuerarten vielfältige Sonderregelungen für die Landwirtschaft, die teilweise weitreichende Auswirkungen haben.
Das betrifft etwa die umsatzsteuerliche Pauschalierung oder die Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen. Außerdem gibt es erbschaftsteuerliche Befreiungsvorschriften. Dies alles und noch viele weitere Bereiche haben unsere Beraterinnen und Berater für Sie im Blick. Als unsere Mandantin oder unser Mandant profitieren Sie von diesem Know-how und unseren jahrzehntelangen Erfahrungen im Bereich der Landwirtschaft.

Landwirtschaft

Landwirtschaftliche Betriebe sorgen für unsere Ernährung und spielen hierdurch eine zentrale Rolle in der Gesellschaft. Wie für jedes andere Unternehmen gelten dabei auch für Agrarbetriebe die allgemeingültigen steuerlichen Regelungen. Allerdings gibt es bei einzelnen Steuerarten vielfältige Sonderregelungen für die Landwirtschaft, die teilweise weitreichende Auswirkungen haben.
Das betrifft etwa die umsatzsteuerliche Pauschalierung oder die Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen. Außerdem gibt es erbschaftsteuerliche Befreiungsvorschriften. Dies alles und noch viele weitere Bereiche haben unsere Beraterinnen und Berater für Sie im Blick. Als unsere Mandantin oder unser Mandant profitieren Sie von diesem Know-how und unseren jahrzehntelangen Erfahrungen im Bereich der Landwirtschaft.

Landwirtschaft

Unsere Leistungen für Agrarbetriebe

  • Erstellung von Jahresabschlüssen für landwirtschaftliche Betriebe
  • umsatzsteuerliche Pauschalierung
  • Erbschaftsteuerliche Bewertungs- und Befreiungsvorschriften landwirtschaftlichen Vermögens
  • Auswertung von „Naturalgrößen“: Erträge aus Ackerbau und Viehhaltung, Düngemitteleinsatz
  • Grundsteuererklärungen für land- und forstwirtschaftliche Flächen
  • Abgrenzung von Landwirtschaft zu Gewerbebetrieben
  • Betriebsnachfolge-Beratung für landwirtschaftliche Familienbetriebe
  • Umstellung von Pauschalierung zur Regelbesteuerung bei Investitionsentscheidungen
  • Durchschnittssatzgewinnermittlung nach § 13a EStG

Unsere Leistungen für Agrarbetriebe

  • Erstellung von Jahresabschlüssen für landwirtschaftliche Betriebe
  • umsatzsteuerliche Pauschalierung
  • Erbschaftsteuerliche Bewertungs- und Befreiungsvorschriften landwirtschaftlichen Vermögens
  • Auswertung von „Naturalgrößen“: Erträge aus Ackerbau und Viehhaltung, Düngemitteleinsatz
  • Grundsteuererklärungen für land- und forstwirtschaftliche Flächen
  • Abgrenzung von Landwirtschaft zu Gewerbebetrieben
  • Betriebsnachfolge-Beratung für landwirtschaftliche Familienbetriebe
  • Umstellung von Pauschalierung zur Regelbesteuerung bei Investitionsentscheidungen
  • Durchschnittssatzgewinnermittlung nach § 13a

Ihre Vorteile, wenn Sie auf uns setzen

Neben den rein steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Zahlen sehen wir immer auch den Menschen dahinter.
Unser Anspruch ist es, im engen persönlichen Austausch für jeden Landwirt und jede Landwirtin sowie die jeweiligen Familien die persönlich gewünschten und bestmöglichen steuerlichen Ergebnisse zu erzielen.

Neben der Landwirtschaft sind Agrar-Unternehmerinnen und -Unternehmer immer häufiger auch in weiteren Wirtschaftsbereichen tätig. Dazu gehören beispielsweise:

  • Erneuerbare Energien (Verpachtung von Windradflächen, Betrieb von Windrädern, Photovoltaik- und/oder Biogasanlagen)
  • Intensivierung von Verarbeitung und/oder Vermarktung der eigenen Produkte
  • Verwaltung von privaten Immobilien

Auch zu diesen Bereichen beraten wir Sie umfassend und sorgen für steuerliche Optimierungen.

Ihre Vorteile, wenn Sie auf uns setzen

Neben den rein steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Zahlen sehen wir immer auch den Menschen dahinter.
Unser Anspruch ist es, im engen persönlichen Austausch für jeden Landwirt und jede Landwirtin sowie die jeweiligen Familien die persönlich gewünschten und bestmöglichen steuerlichen Ergebnisse zu erzielen.

Neben der Landwirtschaft sind Agrar-Unternehmerinnen und -Unternehmer immer häufiger auch in weiteren Wirtschaftsbereichen tätig. Dazu gehören beispielsweise:

  • Erneuerbare Energien (Verpachtung von Windradflächen, Betrieb von Windrädern, Photovoltaik- und/oder Biogasanlagen)
  • Intensivierung von Verarbeitung und/oder Vermarktung der eigenen Produkte
  • Verwaltung von privaten Immobilien

Auch zu diesen Bereichen beraten wir Sie umfassend und sorgen für steuerliche Optimierungen.

Das fragen uns Landwirte und Landwirtinnen immer wieder

Bei einem Wechsel besteht bei Investitionen der Vorsteuerabzug. Zu beachten sind jedoch zusätzlich die getätigten Investitionen in den Vorjahren sowie die geplanten Investitionen in den Folgejahren. Daneben noch der laufende Vorteil beziehungsweise Nachteil aus der Pauschalierung sowie die Auswirkungen auf die Einkommensteuer. Wir stellen für Sie alle Faktoren zusammen, erläutern die Auswirkungen und besprechen mit Ihnen die erarbeiteten Handlungsempfehlungen.

Es gibt steuerrechtliche Regelungen zur Einordnung in Landwirtschaft oder Gewerbe. Diese müssen Sie unbedingt beachten. Durch diese Regelungen ergeben sich allerdings auch Gestaltungsmöglichkeiten.
Welche das konkret sind, besprechen wir mit Ihnen. Gemeinsam erarbeiten wir, welche Lösungen finanziell am interessantesten sind und welche sich im Alltag optimal umsetzen lassen.

Das fragen uns Landwirte und Landwirtinnen immer wieder

Bei einem Wechsel besteht bei Investitionen der Vorsteuerabzug. Zu beachten sind jedoch zusätzlich die getätigten Investitionen in den Vorjahren sowie die geplanten Investitionen in den Folgejahren. Daneben noch der laufende Vorteil beziehungsweise Nachteil aus der Pauschalierung sowie die Auswirkungen auf die Einkommensteuer. Wir stellen für Sie alle Faktoren zusammen, erläutern die Auswirkungen und besprechen mit Ihnen die erarbeiteten Handlungsempfehlungen.

Es gibt steuerrechtliche Regelungen zur Einordnung in Landwirtschaft oder Gewerbe. Diese müssen Sie unbedingt beachten. Durch diese Regelungen ergeben sich allerdings auch Gestaltungsmöglichkeiten.
Welche das konkret sind, besprechen wir mit Ihnen. Gemeinsam erarbeiten wir, welche Lösungen finanziell am interessantesten sind und welche sich im Alltag optimal umsetzen lassen.

Wir sind für Sie da!

Henning Reinartz

An unseren Standorten in
Aachen und Heinsberg

Henning Reinartz
Diplom-Agraringenieur, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater

h.reinartz@drp-partner.de

+49 241 – 70 13 00-0

Wir sind für Sie da!

Henning Reinartz

An unseren Standorten in Aachen und Heinsberg

Henning Reinartz
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