Wirtschaftsprüfung

Prüferische Durchsicht
von Jahresabschlüssen

Wirtschaftsprüfung

Prüferische
Durchsicht von
Jahresab-
schlüssen

Bei der prüferischen Durchsicht von Jahres- und Konzernabschlüssen handelt es sich um eine kritische Beurteilung des jeweiligen Abschlusses sowie gegebenenfalls des Lageberichts auf Plausibilität.
Sie verfolgt das Ziel, die Richtigkeit relevanter Abschlüsse abzusichern. Dazu prüfen wir Kennzahlen- und Zeitreihenanalysen auf Plausibilität und identifizieren finanzwirtschaftliche Informationen, die nicht schlüssig sind.

Wirtschaftsprüfung Prüferische Durchsicht

Bei der prüferischen Durchsicht von Jahres- und Konzernabschlüssen handelt es sich um eine kritische Beurteilung des jeweiligen Abschlusses sowie gegebenenfalls des Lageberichts auf Plausibilität.
Sie verfolgt das Ziel, die Richtigkeit relevanter Abschlüsse abzusichern. Dazu prüfen wir Kennzahlen- und Zeitreihenanalysen auf Plausibilität und identifizieren finanzwirtschaftliche Informationen, die nicht schlüssig sind.

Wirtschaftsprüfung Prüferische Durchsicht

Das leistet die prüferische Durchsicht von Jahresabschlüssen:

Gerade mittelständische Unternehmen unterliegen nicht zwangsläufig den gesetzlichen Verpflichtungen, den Abschluss gemäß § 316 HGB durch einen Abschlussprüfer prüfen zu lassen, weil sie die Größenkriterien des § 267 HGB nicht erfüllen.
Vermehrt werden in einem solchen Fall kritische Würdigungen einer Wirtschaftsprüfungskanzlei angefragt. Diese kritische Würdigung wird prüferische Durchsicht genannt. Die prüferische Durchsicht liefert einen gewissen Grad an Verlässlichkeit der finanzwirtschaftlichen Informationen und stärkt das Vertrauen von Stakeholdern wie Banken, Kapitalgebern und Gesellschafterinnen sowie Gesellschaftern. Außerdem erhöht sie die Glaubhaftigkeit und Zuverlässigkeit der im Abschluss vermittelten Informationen.

Das leistet die prüferische Durchsicht von Jahresabschlüssen:

Gerade mittelständische Unternehmen unterliegen nicht zwangsläufig den gesetzlichen Verpflichtungen, den Abschluss gemäß § 316 HGB durch einen Abschlussprüfer prüfen zu lassen, weil sie die Größenkriterien des § 267 HGB nicht erfüllen.
Vermehrt werden in einem solchen Fall kritische Würdigungen einer Wirtschaftsprüfungskanzlei angefragt. Diese kritische Würdigung wird prüferische Durchsicht genannt. Die prüferische Durchsicht liefert einen gewissen Grad an Verlässlichkeit der finanzwirtschaftlichen Informationen und stärkt das Vertrauen von Stakeholdern wie Banken, Kapitalgebern und Gesellschafterinnen sowie Gesellschaftern. Außerdem erhöht sie die Glaubhaftigkeit und Zuverlässigkeit der im Abschluss vermittelten Informationen.

In diesen Fällen sollten Sie auf uns setzen

Die prüferische Durchsicht einigt sich besonders für die folgenden Anwendungsfälle:

  • Plausibilisierung von Planungsrechnungen
  • Durchsicht von Zwischenabschlüssen und sonstigen Abschlüssen (beispielsweise bei M&A-Transaktionen)
  • Durchsicht von nicht prüfungspflichtigen Abschlüssen, beispielsweise zur Vorlage bei Aufsichtsgremien oder Kreditinstitutionen.

In diesen Fällen sollten Sie auf uns setzen

Die prüferische Durchsicht einigt sich besonders für die folgenden Anwendungsfälle:

  • Plausibilisierung von Planungsrechnungen
  • Durchsicht von Zwischenabschlüssen und sonstigen Abschlüssen (beispielsweise bei M&A-Transaktionen)
  • Durchsicht von nicht prüfungspflichtigen Abschlüssen, beispielsweise zur Vorlage bei Aufsichtsgremien oder Kreditinstitutionen.

Wir sind für Sie da!

Phillip Merzenich
Mark Jütten

An unserem Standort in Aachen

Philipp Merzenich
Diplom-Kaufmann, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater

p.merzenich@drp-partner.de

+49 241 – 70 13 00-0

An unserem Standort in Heinsberg

Marc Jütten
Diplom-Finanzwirt (FH), Wirtschaftsprüfer, Steuerberater

m.juetten@drp-partner.de

+49 2452 – 91 94-0

Wir sind für Sie da!

Phillip Merzenich

An unserem Standort in Aachen

Philipp Merzenich
Diplom-Kaufmann, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater

p.merzenich@drp-partner.de

+49 241 – 70 13 00-0

Mark Jütten

An unserem Standort in Heinsberg

Marc Jütten
Diplom-Finanzwirt (FH), Wirtschaftsprüfer, Steuerberater

m.juetten@drp-partner.de

+49 2452 – 91 94-0